Gesetzliche Vertreter |
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Verfasst am: 19.03.2007 16:09 |
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Hallo, mal eine Frage:
Wenn ein 17jähriger (beschränkt Geschäftsfähig) ein Kind bekommt, ist er selber dann der gesetzliche Vertreter, oder sind seine Eltern die gesetzlichen Vertreter seines Kindes, also derer Enkel? |
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Verfasst am: 19.03.2007 18:04 |
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Also so weit ich weiß kann die 17jährige nicht der gesetzliche Vertreter sein. Im Regelfall schaltet sich das Jugendamt ein und endscheidet ob die Eltern der 17 jährigen die gesetzlichen Vetreter werden oder das Jugendamt selbst. |
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Verfasst am: 19.03.2007 21:15 |
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Hallo,
ich habe so einen Fall gerade bei mir. Also die 17jährige darf in meinem Fall mit dem Jugendamt zusammen für ihr Kind entscheiden. Die Kundin meinte auch, dass das der Regelfall ist. |
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Verfasst am: 20.03.2007 12:38 |
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Minderjährige Eltern sind gemäß §106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und sind somit nicht in der Lage die gesetzliche Vertretung für ihre Kinder wahrzunehmen. Jedoch sind die Eltern nicht komplett von der elterlichen Sorge ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind minderjährige Eltern von
-Vermögenssorge (kompeltt)
-Personen (eingeschränkt)
gemäß §1673 Abs. 2 BGB
Minderjährige haben somit Befugnisse bei:
-Namensgebung
-Pflege, Erziehung usw.
uva. |
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