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Bestallungsurkunde
 
everybodiesdarling
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.04.2007 13:54
Könnte mir bitte jemand sagen, was da alles drin steht?
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.04.2007 14:11
§ 1791
Bestallungsurkunde
(1) Der Vormund erhält eine Bestallung.

(2) Die Bestallung soll enthalten den Namen und die Zeit der Geburt des Mündels, die Namen des Vormunds, des Gegenvormunds und der Mitvormünder sowie im Falle der Teilung der Vormundschaft die Art der Teilung.

Quelle dejure.org

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*

everybodiesdarling
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.04.2007 14:16
Vielen Dank
 

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