Kontoeröffnung einer AG |
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Verfasst am: 26.04.2007 12:46 |
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Hallo Leute,
folgende Lösung einer Prüfungsaufgabe ist mir unverständlich und ich bitte um Hilfe:
Herr X ist Vorstandsmitglied der D. AG und für das Finanzwesen der AG zuständig. Bisher ist die AG noch nicht Kunde der Bank.
Zunächst soll ein Firmenkonto eröffnet werden. Welche der nachfolgenden Arbeiten zur Firmenkontoeröffnung ist richtig?
B) Sie bereiten den Kontoeröffnungsantrag vor, der von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden muss.
D) Sie bitten Herrn X vor Unterzeichnung des Kontovertrages um die Vorlage eines aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszugs Abteilung B der D. AG und seines Personalausweises zur Legitimation.
Laut Lösung ist D) richtig.
Meiner Meinung nach ist B) richtig, da nun nach dem Gesetz die AG gemeinsam vom gesamten Vorstand vertreten wird.
Hat jemand eine Erkärung für mich?
Freue mich über eure Antworten! |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:03 |
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Bevor du alle Vorstandskollegen unterschreiben lässt, musst du aber doch zuerst mal wissen, WER die Vorstandsmitglieder sind. Daher der Nachweis über Handelsregisterauszug Abteilung B. Und Perso wegen $154 AO. |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:09 |
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ja da kann ich bankazubi ganz und gar zustimmen! ich kann ja nicht sagen alle müssen unterschreiben wenn ich noch nicht mal weis wie viele es sind und wer!
vlg |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:11 |
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@ nani. Danke! :) |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:11 |
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ich gebe meinen beiden vorrednern recht :) |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:29 |
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um es auf den punkt zu bringen, im register könnte eine einzelvertretungsberechtigung eingetragen sein, so dass die anderen vorstände nicht unterzeichnen müssen. |
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