Abhebung Sparkonto durch Verfügungsberechtigten |
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Verfasst am: 28.04.2007 18:04 |
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Hallo,
eine Frage konnte ich nicht ganz klären, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:
Darf eine Person, die als Verfügungsberechtigter bei einem Sparkonto eingetragen ist, gegen Vorlage des Sparbuchs mehr als 2000 Euro (ungekündigt) gegen Zahlung von Vorschusszinsen abheben?
Danke im Voraus und noch ein schönes Wochenende!
Gruß Brook |
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Verfasst am: 28.04.2007 19:38 |
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Hallo,
ja ich denke mal schon. Der Verfügungsberechtigte ist ja (fast) gleichgestellt mit dem Kontoinhaber. Der darf das Konto nur nicht auflösen. Aber mehr als 2000 Euro darf der schon abheben.
VLG |
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Verfasst am: 02.05.2007 08:30 |
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Was der Verfügungsberechtigte darf, ist normalerweise detailliert auf dem Formular geregelt, auf dem die Verfügungsberechtigung durch den Kontoinhaber erteilt wurde.
Wenn nicht, ist zumindest die Abhebung ja gerade der Sinn der Verfügungsberechtigung. Fraglich ist eigentlich immer nur die Befugnis zur Kontoauflösung. |
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Verfasst am: 02.05.2007 08:38 |
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Natürlich darf der Verfügungsberechtigte das!
Dafür hat er ja die Vollmacht!
Aufgrund seiner Eigenschaft darf bis EUR 2000,00 jeder abheben, der mit dem Spar"buch" vorstellig wird!
Also bräuchte ich die Verfügungsberechtigung nicht, wenn dies nicht gehen würde!- Das Leben ist kein Ponyhof!!! -
- Nur die Harten kommen in den Garten!!! - |
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Verfasst am: 02.05.2007 09:35 - Geaendert am: 02.05.2007 09:36 |
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@uscheerbaum
Genau!
Ansonsten wäre die Einräumung einer Vollmacht ja vollkommen sinnlos.... |
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Verfasst am: 02.05.2007 09:38 |
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Sag‘ ich ja! :-)) |
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Verfasst am: 02.05.2007 10:36 |
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Das Sparbuch ist doch eh ein hinkendes Inhaberpapier, man (die Bank) MUSS die Legitimation nicht prüfen. oder irre ich mich??
Ich mach es trotzdem immer |
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Verfasst am: 02.05.2007 10:38 |
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ok die beiträge vorher lesen wäre nicht schelcht!
hat sich erledigt ;-) |
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