Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 59
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

HILFE! Meldungsgrenze bei Tod ans Finanzamt
 
tijara
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.07.2007 22:07
Hallo Ihr Lieben!

Ich hab mich gerade mal hingesetzt etwas für meine Abschlussprüfung zu tun ( das ist gut fürs schlechte Gewissen).
Jedenfalls steht in meinem Buch das die Meldegrenzen bei Tod ans Finanzamt 1.200€ beträgt ich hab aber irrgentwie im Kopf das sich etwas geändert hat oder ist das die gänderte Zahl?

Hoffentlich gibt es jemanden der ein besseres Gedächtnis hat als ich!

Danke schonmal!
Gruß Kristina
Andre_SPK
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.07.2007 23:10
Die Grenze wurde auf 2500€ angehoben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.07.2007 18:50 - Geaendert am: 08.07.2007 18:52
ErbStDV § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter

(4) Die Anzeige darf nur unterbleiben,
1. ...
2. wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2.500 Euro nicht übersteigt.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf


http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13017&forumid=1
Flowing
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.07.2007 11:03
2500€ ist die neue Grenze
Pille1984
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.07.2007 11:42
Nochmal als Hinweis:
2500 € ist klar.
Wenn ein Schliesfach besteht, muss immer eine Meldung erfolgen.
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.07.2007 11:49
Korrekt ! Forderungen werden nicht aufgerechnet; Darlehen KÖNNEN mit vermerkt werden. Vertrag zugunsten Dritter muss mit aufgeführt werden und die Adresse des Begünstigten !

(... für mich als Wiederholung)
Tini86
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.09.2007 19:54
Werden die Beträge, die dem Finanzamt gemeldet werden müssen immer aufgerundet?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.09.2007 20:33
Ob gerundet werden soll, steht auf dem Formular.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse