Frage zur Vollmacht Sparkonto !!! |
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Verfasst am: 09.07.2007 10:55 |
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Beispiel: Angenommen ne 16-jährige heiratet nen 19-jährigen und die wollen ein Sparkonto eröffnen. dann müssen ja bei der Eröffnung ihre Eltern zustimmen !
Frage: Haben die Eltern dann auf dem gemeinschaftlichem Sparbuch auch automatisch VOLLMACHT ???
DANKE !!! |
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Verfasst am: 09.07.2007 11:12 |
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durch die heirat ist ihr mann ihr vormund, daher müssen ihre eltern nicht zustimmen..... sie haben ja der ehe zugestimmt und das der mann ihr vormund wird.
eltern haben auf dem sparbuch der kinder doch eh nicht automatisch eine vollmacht...... |
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Verfasst am: 10.07.2007 10:58 |
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Es ist so, dass bei minderjährigen immer die Eltern als gesetzlicher Vertreter unterzeichnen müssen. Solange das Kind noch mdj. ist, haben die Eltern auch Zugriff auf die Konten. Bei uns sind die Eltern auch nicht als Vollmacht eingetragen sondern direkt mit dem Vermerk gesetzlicher Vertreter.
Wenn eine mdj. heiraten möchte, benötigt Sie die Zustimmung der Eltern. Wenn die Eltern die Zustimmung erteilt haben.
-> §1633 Verheiratete Minderjährige
Die Personensorge für einen Minderjährigen, der verheiratet ist oder war, beschränkt sich auf die Vertretung in den persönlichen Angelegenheiten. |
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