Frage zur Vollmacht Sparkonto !!! Wichtig |
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Verfasst am: 11.07.2007 16:39 |
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Beispiel: Angenommen ne 16-jährige und nen 19-jähriger wollen ein Gemeinschafts-Sparkonto eröffnen. dann müssen ja bei der Eröffnung ihre Eltern zustimmen !
Frage: Können die Eltern dann auf dem gemeinschaftlichem Sparbuch averfügen ??? (weil GVE von ihr)
DANKE !!!
P.S.:. Die beiden sind nicht verheiratet !!! Sorry. |
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Verfasst am: 12.07.2007 09:33 |
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Grüss dich,
also bei deinem Fall ist es so. Sie ist minderjährig und er volljährig.
1) Bei Ihr müssen die Eltern bei der Kontoereöffnung mitunterschreiben und er kann alleine.
2) Das bedeutet, dass die Eltern über das Konto, bis sie Volljährig wird, verfügen können.
Hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte.
lg |
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Verfasst am: 12.07.2007 10:24 |
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wieso stellst du diese frage eigentlich ein zweites mal???? du hast doch schon antworten darauf erhaltenß |
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