Mietaval |
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Verfasst am: 23.07.2007 14:58 |
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Hallo Leute!
Was ist ein Mietaval überhaupst?
Hab keine Ahnung.
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. |
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Verfasst am: 23.07.2007 15:08 |
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Ein Mietaval dient zur Absicherung eines Mietvertrages. Dadurch kann die Stellung einer Kaution durch den Mieter entfallen.
Das Aval ist für die Bank eine Eventualverbindlichkeit, die nur bei Inanspruchnahme aus dem Aval zu einer echten Verbindlichkeit wird.
Die Bank erhält für die Bereitstellung eine Avalprovision. |
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Verfasst am: 23.07.2007 15:20 |
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vollkommen korrekt. kleine ergänzung der vollständigkeit halber: mietavale kommen im privatkundenbereich sehr selten vor, da dies aufgrund der jährlich anfallenden provision zu teuer ist.
sehr häufig ist dies jedoch im gewerblichen bereich, wo das hinterlegen einer kaution aufgrund der meist sehr hohen mieten (lagerhallen..) einen zu hohen kapitalbetrag binden würde. |
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Verfasst am: 23.07.2007 15:40 |
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im gewerblichen Bereich sind es eher weniger Mietavale.
Ich habe genau die gegenseitigen Erfahrungen gemacht als Mr-Sunshine.
Mietavale sind bei mir im privaten bereich recht häufig aufgetaucht ( ich arbeite in der Kreditsachbearbeitung)
im gewerblichen Bereich handelt es sich eher um Gewährleistungsbürgschaften bzw. Vertragserfüllungsbürgschaften.
So teuer sind Mietavale auch wieder nicht. ich mein hier im privatbereich 3,00% p.a. und im geschäftsbereich 2,50p.a. Avalprovision. |
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Verfasst am: 23.07.2007 17:18 |
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eben, so selten sind die im privatbereich gar nicht. manche wohnungsgesellschaften bevorzugen sie gegenüber den lästigen kautionskonten, die wegen der zinsabschlagsteuer etwas aufwendig sind.
und bei den sätzen wie vorgenannt kann das für nen wohnungmieter schon auch sinn machen. |
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Verfasst am: 23.07.2007 18:10 |
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zinsabschlag macht bei kautionskonten nicht aus, da kontoinhaber und somit auch steuerpflichtiger der mieter selbst ist.
ich persönlich hatte damals zu meiner privatkundenzeit kein einziges mietaval gesehen..daher meine aussage..wenn sich das anders verhält, okay.
im firmenkundengewerbe ist es aber de facto so, dass das aval hier regelmäßig zur anwendung kommt.
vertragserfüllungsbürgschaften etc. sind ja wieder eine andere baustelle. |
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Verfasst am: 23.07.2007 21:50 |
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@ mr-sunshine
das macht man schon mal so, um die Zinsabschlagsteuer zu verhindern, aber eigentlich lautet ein Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters und trägt den Vermerk, daß es sich um ein Treuhandkonto handelt (Kautionsvermerk). Das ist die Konstruktion die der Gesetzgeber im Auge hatte.
Dann doch lieber das Aval als so dubiose Konstruktionen auf den Namen des Mieters.... |
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Verfasst am: 23.07.2007 21:56 |
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also ich kenn es aus der praxis auch gängiger das kautionskonten auf den mieter abgeschlossen werden da die vermieter meist nicht vor sind und auch mal hunderte km weit weg sitzen dann eher das kautionskonto auf den mieter und man muss nur den vertrag an den vermieter schicken und dann läuft der kapitalertrag auf den mieter und fällt in den fa und da mietkautionskonten in der regel mit normalen sparbuchzinsen kapitalisiert werden ist der aufwand und ertrag nicht all zu hoch -------------------------------------------------
Ihr seid Helden dieser Zeit. ICH bin Legende für die Ewigkeit!!! |
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Verfasst am: 23.07.2007 22:23 |
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typisches mietkautionskonto: kontoinhaber ist mieter; durch "verpfändungserklärung" an den vermieter, verliert der mieter die verfügungsgewalt.
erst mit rückgabe der urkunde durch den vermieter, wird das sparbuch wieder freigegeben zur nutzung durch den kontoinhaber.
das ist auch die übliche variante.
die atypische, mit dem vermieter als kontoinhaber ist zwar in der praxis vorhanden, verfehlt den zweck des kautionskontos aber voll und ganz.
aus diesem grund sollte hiervon abgesehen werden.
wenn ihr das in der bank üblicherweise so regelt, solltet ihr mal über eure richtlinien nachdenken. |
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Verfasst am: 24.07.2007 06:55 |
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Jep, ich kenne es auch so und hab es schon mindestens ein duzend mal gehabt:Mietkautionssparbuch auf den Mieter, Verpfändung an den Vermieter. Der Vermieter kann ja keinen FA stellen - auch wenn die Zinsen, die auf nem Mietkautionskonto wohl eher unter die Bagatellgrenze fallen. Außerdem nehmen wir eine einmalige Gebühr für ein Mietkautionskonto. |
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Verfasst am: 24.07.2007 09:27 |
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klar, natürlich ist bei allen banken aus der not heraus (zinsabschlagsteuer etc.) die (un)sitte eingerissen, die variante konto auf den namen des mieters und verpfändung an den vermieter zu machen.
das läßt nur einen wesentlichen punkt außer acht, der vermieter kann nicht alleine über das geld verfügen.
was bringt ihm dann das kautionskonto, pfandrechte hat er aus dem vermieterpfandrecht eh schon oft einige. wenns nur darum ginge sich irgendwelche sicherheiten bestellen zu lassen, da gäbs ja eine reihe anderer möglichkeiten, da braucht man nicht die konten zu und da wären die gesetzlichen regelungen bzgl. anlagevorschriften und die umfangreiche rechtsprechung zur herausgabepflicht auch überflüssig. |
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Verfasst am: 24.07.2007 09:55 |
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das ist doch absoluter schwachsinn..sorry für die deutlichkeit, aber: sobald das guthaben an den vermieter verpfändet ist, kann dieser frei über das geld verfügen. die bank darf hier auch keine prüfung durchführen, ob das gerechtfertigt ist oder nicht.
der mieter hat bei ungerechtertigter verfügung die möglichkeit über einen zivilprozess gegen den vermieter anspruch wegen ungerechtfertigter bereicherung zu führen.
von daher: erst informieren, dann schreiben. |
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Verfasst am: 24.07.2007 12:45 |
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klar gibts die möglichkeit auch ohne zustimmung des mieters, dann ist pfandreife zu klären, die regelungen der verwertung von pfandrechten zu beachten, "frei" verfügen ist das nicht. dann kommt wohlmöglich noch die bank mit nem agb-pfandrecht um die ecke.
danke, muß nicht sein.
der gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht im grundsatz die barkaution vorzusehen.
sonst doch lieber das Mietaval. |
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Verfasst am: 24.07.2007 12:52 |
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jetzt kommen die, die meinen, das könne man alles vertraglich regeln, abbedingen, die bank verzichten lassen etc.
kann man vielleicht, aber leben nicht gerade gerichte und anwälte davon, solche konstruktionen auseinander zu nehmen....
ist die hausbank des mieters nicht vielleicht doch befugt der auffassung ihres kunden zu folgen, es läge keine pfandreife vor? |
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Verfasst am: 24.07.2007 13:00 |
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um es kurz zu machen: nein, ist sie nicht.
wenn der inhaber der verpfändungserklärung kommt und eine auszahlung fordert, MUSS die bank dieser forderung nachkommen..
verstehe nicht, wo da das problem liegen soll. die bank würde sich sonst strafbar machen und könnte gegebenenfalls auf die herausgabe des geldbetrages verklagt werden. Nebst zinsen.
aber egal..du scheinst an deiner variante auf teufel komm raus festhalten zu wollen...ist dir bei der beratung des kunden ja auch selbst überlassen. |
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Verfasst am: 24.07.2007 13:21 |
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wie kommst du darauf, daß die bank muß?
das würde ja gerade der rechtlichen konzeption des pfandrechtes widersprechen. (vorliegen der pfandreife)
es gibt mir vorliegende vertragliche vereinbarungen (aktuell gerade mal ein sparkassenformular), daß die bank nicht zu prüfen braucht.
da ist natürlich keinem vermieter mit gedient, zumal wenn ihr ihr eigener kunde (mieter) näher steht als der nichtkunde (vermieter)
hab gerade mal was gegoogelt, das problem der pfandreife und die verweigerte auszahlung der bank scheint ein standardproblem zu sein mit dem sich gerichte regelmäßig zu beschäftigen haben.
was kennst du denn für formulierungen, die dem problem begegnen sollen? |
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Verfasst am: 24.07.2007 14:53 |
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Ich versteh schon, was er meint - es bringt ja auch nicht viel, dass die Bank im Falle einer Auszahlung den Mieter informiert ... im Grunde müsste der Vermieter der Bank beweisen, dass sich der Mieter wider dem Mietvertrag verhalten hat ... oder die Wohnung in einem unangemessenem Zustand zurückgelassen hat. Erst dann wäre ja Pfandreife gegeben. |
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Verfasst am: 24.07.2007 15:02 |
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so,
bei einer kaution auf mieter mit verpfändung an vermieter.
der vermieter kommt mit der urkunde in die bank, kann sich richtig legitimieren, hat vielleicht sogar n schreiben dabei das uns aussagt, dass angemahnt wurde und die bank wird ohne diskussion auszahlen. die Urkunden werden auf 1. Anfordern ausgestell, demnach zahlt die bank generell sofort aus.
Mietaval:
auf erstes anfordern: bank informiert den mieter, ne woche später wird an den vermieter gezahlt.
nicht auf erstes anfordern (nur der seltenfall)
vermieter muss beweisen, dass der Betrag angemahnt wurde.
mieter wird angeschrieben und muss die zustimmung zur auszahlung geben.
wenn ja, dann wird gezahtl
wenn nein, betrag wird beim Amtsgericht hinterlegt zur Klärung.
so habe ich das jetzt in zwei banken kennengelernt...Paris prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.
Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!! |
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Verfasst am: 24.07.2007 15:50 |
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Der Vermieter hat eben in den gängigen Formulierungen keinen Anspruch, daß die Bank zahlt, sondern die Bank dreht den spieß um, sie kann. (Fast wie bei der Auszahlung von Sparkonten an Überbringer)
Irgendwelche mahnungen der Bank nachweisen und auf die Auszahlung warten müssen, ist ja auch nicht das Gelbe vom Ei, selbst wenn wir jetzt den wohl Regelfall unterstellen, daß die Bank dann zahlt.
Und beim Aval, na ja, ohne "auf erstes Anfordern" noch blöder als die Verpändung.
Wenn "auf erstes Anfordern" dann ists ja ähnlich wie bei der Barkaution, wenn auch mit Frist. |
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Verfasst am: 24.07.2007 15:51 |
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bei uns sinds 4 wochen zwischen info an mieter und auszahlung aber ansonsten geh ich d‘accord ;-) |
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