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Forenübersicht >> Kontoführung

Genossenschaftsanteil und FSA
 
Sunny25
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.09.2007 10:49 - Geaendert am: 09.09.2007 10:58
Hallo zusammen!

Ist es richtig, dass Erträge durch den Genossenschaftsanteil, z. B. bei einer GENO-Bank, nicht den FSA belasten?
Beispiel: 52,- Geno-Anteil, ausgez. Div: 5,6%, macht also 2,91,-
Oder liegt das an der Bagatellgrenz von unter 10,- im Jahr, wenn Erträge nur 1x fließen?
Würde demzufolge der FSA eines anderen KD mit 10 Geno-Anteilen belastet?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2007 14:49
Bis zu 51 EUR gibt/gab es das Sammelerstattungsverfahren (§ 45 c Abs. 1 EStG), das die Genossenschaften für ihre Kunden durchführen, daher können Dividenden aus Genoanteilen bis zu 51 EUR ohne Anrechnung auf den Freistellungsauftrag ausgezahlt werden und sind auch steuerfrei.

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde das Sammelerstattungsverfahren abgeschafft.
Da das Gesetz bereits in Kraft ist, und ich ein späteres Inkrafttreten dieser speziellen Streichung nicht feststellen kann, dürften Genossenschaftserträge wie alle anderen Dividenden zu behandeln sein, Halbeinkünfteverfahren unter Anwendung von Freistellungsaufträgen.
Somit dürfte die bisherige besonder Regelung Geschichte sein.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2007 14:59 - Geaendert am: 09.09.2007 15:03
Sehr guter Beitrag, baenkli!

Aber mit folgender Aussage bin ich nicht einverstanden:

"... und sind auch steuerfrei"

Die Erträge aus Genossenschaftsanteilen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2007 15:28
So dachte ich bisher auch, bevor ich für meine Antwort noch einmal recherschiert habe.

http://www.faz.net/s/RubBEFA4EA6A59441D98AC2EC17C392932A/Doc~E091B738CBAD2450EB0E63B291E227A31~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Da habe ich vorschnell der Zeitung geglaubt.

Paßte mir gut in den Kram, denn das Verhalten der meisten Ganobanken deutet darauf darauf hin, daß sie selbst die Steuerfreiheit annehmen.
Anders ist es nicht zu verstehen, daß Kunden keine Auszüge oder Mitteilungen über die Auszahlung und Zusammensetzung der Dividendenzahlungen erhalten, sondern sich die Zahlen für die Steuererklärung selbst, woher auch immer zusammenraimen müssen.
Sonst sind die Banken ja immer schnell dabei, auf die Steuerpflicht von Ertägen hinzuweisen, nicht so bei Dividenden aus Geschäftsguthaben, die tauchen gerade mal als Summe auf dem Gutschriftskonto auf.
Ich hatte dies bisher eigentlich als eine bankseitige Beihilfe zur Steuerhinterziehung bewertet.
Wenn man natürlich § 45 c I EstG als einen Steuerbefreiungstatbestand sieht, ist das etwas anderes.

Ich gehe aber von der Steuerpflicht aus, daher die Bankenpraxis eher ein Fall für die Steuerfahndung/Staatsanwaltschaft.


Mit dem Inkrafttreten der Aufhebung des Erstattungsverfahrens habe ich so meine Zweifel. Macht nicht viel Sinn, dies schon im laufenden Steuerjahr und vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer zu machen....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2007 17:55
Es könnte sein, dass es ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Genossenschaftsverband gibt, dass kleine Beträge bei Ausschüttungen steuerfrei sind. Zurzeit finde ich allderdings die Quelle nicht.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.09.2007 18:08
Das wäre natürlich eine denkbare Möglichkeit, glaube ich aber eher nicht, denn woher sollte zum einen das Bundesfinanzministerium die Kompetenz haben, eine solche Vereinbarung zu schließen, zum anderen, wer sollte auf der anderen Seite stehen. Einen einheitlichen Genossenschaftsverband gibt es meineswissens nicht, und einzelne Verbände gibt es dann doch zu viele, wenn man mal noch an Waren- und Wohnungsgenossenschaften etc. denkt..

Ich werde dem mal auf der Spur bleiben.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.04.2008 17:01 - Geaendert am: 16.04.2008 17:17
Wo bleibt der Aufschrei der Genossen.

Der Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. ist mit über 17 Millionen Mitgliedern in etwa 5.500 Genossenschaften ist der genossenschaftliche Verbund die mitgliederstärkste Wirtschaftsorganisation in Deutschland.
Quelle:
http://www.dgrv.de/


Ab 2009 müssen auf Dividenden von Volk- und Raiffeisenbanken Abgeltungsteuer gezahlt werden, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt, weil für Genossenschaftsmitglieder die Sonderregelung, bis zu 51 Euro Dividende steuerfrei vereinnahmen zu können, abgeschafft wird.


Die mehr als 15 Millionen Mitglieder von Genossenschaftsbanken müssen ab 2009 auf die Genossenschaftsdividende Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent bezahlen.

Haben sie ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilt, bleiben Dividenden bis zur Höhe des Steuerpauschbetrags vom Steuerabzug verschont. Der Pauschbetrag liegt für Alleinstehende bei 801 und für Verheiratete bei 1 602 Euro. Von darüberliegenden Erträgen behält die Bank automatisch die Steuer plus den Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer ein.

Ab 2009 entfällt für Genossenschaftsmitglieder die Sonderregelung, bis zu 51 Euro Dividende steuerfrei kassieren zu dürfen. Grund: Der Gesetzgeber hat mit der Einführung der Pauschbeträge alle Ausnahmen für Kapitalanleger abgeschafft.

Quelle:
Finanztest 5/2008 Seite 18
 

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