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Verfasst am: 20.10.2007 16:30 |
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Wenn eine Bank mich bei einer anderen Bank, wo ich auch ein Konto haben möchte, legitimieren will, braucht sie dafür eine schriftl. Einverständniserklärung von mir oder fällt das unter "Datenübermittlung im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses" und geht daher auch ohne schriftl. Einwiligung? |
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