Kontoführung Aktiengesellschaften |
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Verfasst am: 01.11.2007 18:40 |
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Brauche dringend Malterial zum Thema: Aktiengesellschaften und zur Untergruppe: Verfügung ung Vollmachten! Wer etwas weiß der meldet sich bitte!
verdammt wichtig |
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Verfasst am: 01.11.2007 18:51 |
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Die AG wird durch den Vorstand (gemeinsam) vertreten, der Umfang seiner Vertretung ergibt sich aus dem Handelsregister. Gemeinsame Vertretung kann natürlich durch den Handelsregisterauszug aufgehoben werden..... Ebenso sind die Prokuristen (stehen auch im HR Auszug) vertretungsbrechtigt. Handelsvollmachten und Einzelvollmachten sind dem KI anzuzeigen, da Sie ja nicht im Auszug auftauchen :-)
Greetz Lrcoolk |
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