Rückgabe von Lastschriften |
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 18:56 |
|
|
Hallo!!!
Ich habe mal eine Frage zur Rückgabe von Lastschriften und zwar wenn ich am 21.10.06 zur Bank gehe und will eine Lastschrift zurück geben in Höhe von 5.000,00€. Bis zu welchem Datum muss dann meine Bank die Lastschrift spätestens zurück geben bis um 14.30 Uhr am 21.10.06???
könnt ihr bitte auch noch ein besseres Beispiel bringen!!!
Danke im Voraus! |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 20:45 |
|
|
so weit ich weiß, muss das bis 14:30 des folgenden Bankarbeitstages passieren, also dem 22.10. (wenn das ein wochentag und kein feiertag ist).
stimmt das noch so? is schon nen moment her..._____________________________________________________
You cannot kill, what you did not create... |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 20:56 |
|
|
@ Andre:
Praxis würd ich sagen:
Anruf im Zahlungsverkehr, Rückgabeauftrag per FAX voraus und die kümmern sich...und ein paar Tage später sieht man‘s in den Umsätzen... :o)))))))))
Ne, is von haus zu Haus unterschiedlich...also meistens ruft man einfach direkt, wenn man den Auftrag zur Rückgabe bekommt, bei dem Empfängerinstitut, wo es jetzt zurückgebucht wird an. Denen sagt man halt, dass da was größeres weggeht und dass die da nicht die Panik bekommen sollen....weil es könnte denen ja den Lastschriftrahmen komplett zerschießen.
Ist das bei andren auch so?_____________________________________________________
You cannot kill, what you did not create... |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 21:09 |
|
|
"Bei Lastschriftbeträgen über 3.000 EUR muss die erste Inkassostelle per Fax, Telefon oder Telex benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung muss bis spätestens 14.30 Uhr an dem auf den Tag des Eingangs folgenden Geschäftstag erfolgen." |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 21:22 |
|
|
@Troy22:
Wollt grad sagen, zitieren is simpel...aber ich hab keine Ahnung, wie ein Telex-Gerät aussieht und hab auch keins in der Filiale gesehen....
wie gesagt, in der PRAXIS kümmert sich da unsre Zahlungsverkehrsabteilung drum...was wir machen is nur die Rückgabe im OSP (wie bei Andre‘s Erklärung) und die Überwachung der Gutschrift, falls nötig.
Aber wir haben auch schon bei solchen Beträgen mal kurz angerufen und bescheid gesagt...aber is ansichtssache... |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 21:44 |
|
|
Habe nur aus dem Bankazubi-Fachwissen zitiert. |
|
|
|
Verfasst am: 30.01.2008 21:49 |
|
|
Hallo,
soviel Spielraum gibt es da ja nicht.
Finde es aber sehr bedenklich, dass manche Banken eine Rücklastschrift erst avisieren, wenn an den 5.000 noch 2 Nullen dran hängen.
Mein Kenntnisstand ist:
Bei Rückgaben von Lastschriften ab 3.000 € ist die erste Inkassostelle (also die Bank des Empfängers) spätestens am 1. Geschäftstag nach Eingang bis 14:30 Uhr über die Rückgabe zu informieren.
Bei Lastschriften zu Gunsten des Finanzamtes ist dies nicht notwendig.
Wird die Benachrichtigung unterlassen kann die Bank des Empfängers einen evtl. entstandenen Schaden gegen die andere Bank geltend machen.
Das ganze hat telekommunikativ zu erfolgen.
Der Rückgabegrund ist anzugeben:
zum Beispiel:
ohne Angabe eines Grundes
oder widerruf
In der Praxis ist es so, dass die Rückgabe ins System eingegeben wird, die Gutschrift erfolgt sofort auf dem Kundenkonto.
Bei Rücklastschriften ab 3.000 € wird die andere Bank per Fax informiert. |
|
|
|