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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Hilfe Sparkonto Mietkaution
 
Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2008 08:20
Habe jetzt etwas auf den Tisch bekommen, wo ich nicht weiter weiß....

Also es wurde ein Sparkonto zur Mietkaution eröffnet..
Das haben wir in die Interne abteilung zurück und nun kam es zurück mit dem Vermerk:

Da das Sparkonto als Treuhandkonto eröffnet wurde, muss eine Sondervereinbarung für Mietkautionen erstell und der wirtsch. ber. im Vertrag mit aufgenommen werden...


Mhhh Wirtschaftlich Berechtigte habe ich noch hinbekomme aber die Sondervereinbarung?

kann mir da jmd helfen? =)

Danke
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2008 08:57
Ich weiss ja nicht wie eure Formulare aussehen, aber bei uns ist das ein Zettel auf dem beide (Mieter und Vermieter) unterschreiben, dass das Buch eine Mietkaution ist und der eine das nicht ohne den Anderen auflösen kann.
Mehr ist das im Grunde nicht.

—= Born as a slave, destined to lead =—

Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2008 09:00
mhh naja ich bin jez selbst über so ein Formular gestolpert...

Also das eine ist wenn man das Sparguthaben Verpfändet, also das konto auf den Vermieter läuft dann braucht m,an die Verpfändungserklärung...

Läuft das Konto allerdings auf den Mieter... Treuhandkonto zusatz Mietkaution wird eine Sondervereinabrugn benötigt jedenfalls ist das bei mir hier so ;)^^
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2008 09:34
Habe mir gerade nochmal unsere Anweisung durchgelesen, also es wird einfach nur der Vordruck Mietkaution ausgefüllt und dem Vermieter mitgegeben, mit dem Buch. Von Seiten der Sparkasse ist hier keine Sperre oder so einzugeben soweit ich das verstanden habe, da der Treuhänder sich um die Sachen kümmern muss.

Ihr müsstet einfach nur einen Vordruck haben wo der Vermieter unterschreibt, dass er das verwaltet.

"Der Vermieter verpflichtet sich, die auf dem Sparkonto unterhaltene Einlage als Geld des Mieters von seinem Vermögen gesondert zu verwahren. Der wirtschaftlich Berechtigte ist der jeweilige Mieter.

Der Vermieter ist der Gläubiger der Einlage und kann somit über den Kautionsbetrag verfügen. Bei Verfügungen sind seitens der Sparkasse keinerlei Beschränkungen zu beachten und somit keine Sperren einzugeben.

Mietkautionskonten auf den Namen des Vermieters können von der Zinsabschlagsteuer nicht befreit werden."
xMAVERICKx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2008 09:38
Da hast du schon genau das richtige gefunden!
Bei einem Mietkautionskonto auf den Namen des Vermieters wird eine Verpfändungserklärung unterzeichnet.

In der Zusatzerklärung bei einem Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters wird meist auch geregelt das der Kunde informiert wird falls der Vermieter auf Geld von dem Sparbuch besteht und die Bank sogar eine Zahlung ohne Einverständnis des Kunden um bis zu 4 Wochen verzögern kann.

Welches der beiden Arten liegt denn bei dir vor?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2008 09:52
Das Thema war hier schon mal durch. Am besten mal im Archiv schauen.
Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2008 11:17
Bei mir liegt das mit der Zusatzvereinbarung vor, die habe ich auch bereits ausgefüllt, ich warte mal die nächsten tage an ob es zurück kommt und wenn ja mit welcher begründung...

Vielen Dank für die aktive Hilfe!!!
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2008 12:25
hä? ich dachte du hast den fall mit dem treuhandkonto?
Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2008 13:03
Eben zum Treuhandkonto brauche ich die zusatzvereinbarung ;)
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2008 15:06
ach so...irgendwie war das gerade alles bisschen verwirrend...das thk mach ich nämlich nie, sondern immer das mit der verpfändungserklärng.
Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.03.2008 16:06
DIe benutze ich auch immer ;) nur nunja das konto sollte halt auf den Mieter laufen, dann kann ich das geld ja nicht einfach so an jmd. verpfänden ;) so mit musste das thk her halten ;)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2008 18:07
Es muss ja diese Vereinbarung getroffen werden, dass die Bank von ihrem AGB Pfandrecht zurücktritt !
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2008 09:32
hä...aber wenn ich das konto auf den mieter eröffne, muss ich es z.g. des vermieters verpfänden...und wenn das konto auf den vermieter lauten soll, muss ich ein thk machen!
xMAVERICKx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2008 12:41
Ohh dieses sch*** Verwirrung natürlich hat anna recht anders würde es keinen Sinn machen!!!

Auf den Mieter = Verpfändung und Bank muss die Verpfändung anerkennen und vom AGB-Pfandrecht zurücktreten!

Auf den Vermierter = Treuhändische Verwahrung des Geldes
also hier die Zusatzerklärung bla blups
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2008 13:46
klar...ich hab immer recht *g*
Foppel
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.03.2008 14:31
Gar nicht wahr - ich kenn jemanden, der IMMER Recht hat! :)

- Michael Scofield bricht Chuck Norris die Beine! -


Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.03.2008 16:40
ja aber dann hat yannik doch nicht recht oder`?
entweder hat er sich verschrieben oder der macht da was komisch....
vermieter ist thk und mieter ist verpfändung...welcher fall liegt denn jetzt hier vor?
xMAVERICKx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 11.03.2008 18:24
Oh ne nicht wieder durcheinander bringen *g*

Wenn er noch fragen hat soll er sich einfach melden!

Aber wenn er nur den richtigen Vordruck in die Hand nimmt reicht das der ist eigentlich selbsterklärend!
Yannik
Rang: IPO

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Verfasst am: 12.03.2008 13:17
Oh nein jetzt bin ich voll durcheionander aber egal habe mit der abt. telefoniert udn nun ist alles richtig :) juhuu :P
 

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