HILFE! Umfangsprüfung einer Handlungsvollmacht |
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Verfasst am: 11.03.2008 17:18 |
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Hallo zusammen,
ich müsste dringend bis morgen auf folgende Frage eine Antwort wissen, kann aber nirgendwo etwas eindeutiges finden!
Wir haben eine GmbH mit einem Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten.
Inwieweit besteht für die Bank eine Veranlassung den Umfang der vertraglichen Vertretung zu prüfen?
Für die Prokura weiß ich, dass sie nicht geprüft werden muss, aber was ist mit der Handlungsvollmacht?
Helft mir bitte weiter!
Danke.
Viele Grüße |
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Verfasst am: 12.03.2008 09:26 |
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meiner Meinung nach, sollte für den Handlungsbevollmächtigten eine Bankvollmacht erteilt werden, damit dieser über das Konto der GmbH verfügen kann.
Eine Beschränkung, bzw. Änderung der Handlungsvollmacht ist gesetzlich dem Umfange nach nicht möglich. |
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