Geschäftskonten; Privatentnahme |
|
|
Verfasst am: 08.04.2008 20:16 |
|
|
Hi,
wie ist das rechtl. geregelt, wenn ein Einzelunternehmer von seinem Geschäftskonto mtl. einen DA auf ein Tagesgeldkonto
macht? Da voll haftend ja unproblematisch, oder?
Darf dies ein eingetragener Kaufmann auch einfach so machen??? |
|
|
|
Verfasst am: 08.04.2008 21:03 - Geaendert am: 08.04.2008 21:13 |
|
|
ja darf er.
Buchungstechnisch muss er nur mit seinem Steuerberater abklären, ob es Privatentnahmen sein sollen oder eben nicht.
Macht aber so auch keinen großen Unterschied, weil die Privatentnahme ja nicht gewinnmindernt sind.
Aber bei zu hohen Privatentnahmen sieht die Bilanz nacher etwas blöd aus.
Ist es nur eine Umbuchung und keine Privatentnahme wird das Geldmarktkonto bilanziert ansonsten nicht.
Wenn er eingetragen ist halten wir es so, alles was geschäftlich sein soll, wird unter der Person e. K. geführt.
Alles was privat ist, wird unter der Person ohne Zusatz e. K. geführt.
Haftungstechnisch haftet er aber trotzdem mit Geschäfts- und Privatvermögen.
Steuerrechtlich kommt es auf das gleiche raus, ob Privatentnahme oder Umbuchung.
Hauptunterschied ist wie gesagt die Bilanzierung.
Spart er auf eine geschäftliche Anschaffung hin sollte er seinen Steuerberater auch auf jeden Fall mal auf Ansparabschreibungen ansprechen. |
|
|
|