|
Verfasst am: 15.04.2008 21:05 |
|
|
2 Personen möchten eine GmbH gründen. Stammeinlage von Person A beträgt 40000 Euro und von Person B 4000 Euro. Alle Einlagen sind in bar zu erbringen.
Frage:
1. Wie viel € muss Person B einzahlen wenn Person A ihre Stammeinlage voll erbringt?
2. Wie viel € der Stammeinlage muss Person B einzahlen, wenn Person A nur 11000 Euro einzahlen kann?
Mein Vorschlag:
zu 1. 1000 Eur (25% von SE)
zu 2. 1500 Eur (ergibt dann zus. 12500 Eur)
Was meint ihr?
Wie ist die Haftung für Verbindlichkeiten, die vor der Entstehung der Gesellschaft eingegangen worden sind?
a) Haftung ausgeschlossen, Geselschaft existiert noch nicht
b) Person A und B haftenjeweils für die Hälte der Verbindlichkeiten persönlich
c) Die Gesellschaft haftet mit ihrem Eigenkapital
d)Person A und B haften für die Verb. unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschjuldnerisch
Würde hier jetzt d) nehmen, oder? |
|
|