Zahlungsverzug/ Mangelhafte Lieferung |
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Verfasst am: 16.04.2008 22:46 |
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Kann mir bitte jemand mal das Thema Zahlungsverzug /Mangelhafte Lieferung erklären? |
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Verfasst am: 17.04.2008 09:15 |
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anhand welcher Frage? Was ist Zahlungsverzug bzw. was ist mangelhafte Lieferung wäre ein bisschen ungenau oder? |
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Verfasst am: 17.04.2008 10:36 |
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Der Schuldner gerät in Verzug., wenn er nach Fälligkeit trotz Mahnung schuldhaft nicht leistet (§ 284 I BGB). Ist für die Leistung ein kalendermäßiges Datum bestimmt, so gerät er bei Nichtleistung bis zu diesem Datum auch ohne Mahnung in Sch. (§ 284 II BGB). Abweichend von den vorgenannten Sätzen kommt der Schuldner einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Das gilt nicht bei wiederkehrenden kalendermäßig bestimmten Geldleistungen, etwa Mietzahlungen (§ 284 III BGB). Aufgrund der ab dem 1.5.2000 geltenden Regelung des § 284 III BGB tritt der Verzug nach Ablauf von 30 Tagen seit Zugang der Rechnung kraft Gesetzes ein.
Leider ein etwas alter Text. |
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