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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontopfändung bei Kindesunterhaltseingängen
 
Mirco
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.06.2008 10:50
Hallo allezusammen,

kurze Frage:

Kundin bekommt ALG II + Kindesunterhalt.

Der Kindesunterhalt wird direkt vom Ex-Mann überwiesen, d.h. es handelt sich nicht um Unterhaltsvorschuss (= Sozialleistung) vom Amt.

Ist der Kindesunterhalt pfändbar ?

Welcher § ist hier anzuwenden ?


Gruß Mirco
atinA
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.06.2008 10:54
also so weit ich weiss, muss die Mutter beim Amtsgericht beantragen, dass dieser Betrag von der Pfändung ausgenommen wird. Bis dahin kann er mitverpfändet werden...
atinA
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.06.2008 10:59
wobei aber viele Banken gerade bei solchen Eingängen (mit dem Vermerk "Unterhalt") mit der Überweisung an den Gläubiger einige Zeit warten. So wird der Frau die Chance gegeben, in dieser Zeit zum AG zu laufen...
Mirco
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.06.2008 10:59
Könnte hier § 850b (1) 3 ZPO gelten ??
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.06.2008 13:23
Freigebigkeit eines Dritten

ist ja weit gefasst.

Bei uns ist es so, dass die Kunden eine Freigabe vom Gericht bekommen, in dem steht wie hoch der Unterhalt sein darf und von wem er überwiesen wird.

wortlaut in etwas: neben Sozialleistungen gem. dürfen der Unterhalt von folgenden Vätern: in Höhe von ausgezahlt werden.

Der Beschluss wird recht schnell erstellt, und bevor du es abführst würde ich ihr schon eine Woche Zeit geben die Bescheinigung zu besorgen.
Aber ich würde sagen nur der Verwendungszweck Unterhalt reicht nicht, weil der kann ja auch freiwillige Leistungen beinhalten, also mit Freigabe des Gerichts auszahlen.
 

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