Bankgeheimnis... |
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Verfasst am: 20.08.2008 22:14 |
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Hey, ich hab mal ein altes Thema ausgegraben....
In welchem der folgenden Fälle hat das Kreditinstitut das Bankgeheimnis verletzt?
a) Das Kreditinstitut teilt einer Korrespondenzbank mit, dass ein Geschäftskunde seine Kreditlinie zum Teil ausschöpfe, aber auch stets ordnungsgemäß zurückführe.
b) Das Kreditinstitut gibt der Großen Strafkammer des Landgerichts auf Grund richterlicher Anordnung Einsicht in die Kontounterlagen des Kunden.
c) Einem Gläubiger wird nach Vorlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses über 8.000 Euro gegen einen Kunden mitgeteilt, dass auf dem Konto des Kunden nur 1.300 Euro verfügbar sind.
d) Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts einer Unterschlagung verlangt der Staatsanwalt die Vorlage der Kontounterlagen eines Kunden für den Zeitraum des vergangenen halben Jahres. Das Kreditinstitut entspricht diesem Ersuchen.
e) Die Stadtverwaltung verlangt von der Bank eine Auskunft über den Kontostand eines Sozialhilfeempfängers wegen des Verdachts falscher Angaben durch den Kontoinhaber. Die Bank erteilt die Auskunft nicht.
Helft mir mal auf die Sprünge, angeblich soll d) richtig sein?!
warum soll antwort d) die richtige Lösung sein??
Es steht überall geschrieben dass ein KI einem Staatsanwalt auskunft geben muss...?? |
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Verfasst am: 21.08.2008 09:38 |
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Bei d) steht aber auch "Ermittlungsverfahren" und nicht eröffnetes Strafverfahren, d.h. dass die Tat nicht bewiesen ist.
Es gilt solange die Unschuldsvermutung. |
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Verfasst am: 21.08.2008 21:38 |
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Hallo,
auch durch die Eröffnung des Strafverfahrens (Hauptverfahren) ist die Schuld noch nicht bewiesen. Dies ist erst durch ein rechtskräftiges Urteil möglich. |
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