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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

erbschaftssteuermeldung
 
Nemesis2k7
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.09.2008 12:58
Hallo ,wie ist das mit den depotbeständen.nimmt man sie am todestag oder am vortodestag (wie ja auch die Guthaben)?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2008 13:18 - Geaendert am: 16.09.2008 13:20
Es soll doch verhindert werden, dass die Erben das Konto und das Depot am Todestag leer räumen.
Deshalb nimmt man den
- Kontostand zu Beginn des Todestages.
- Depotbestand vom Todestag.

Depot:
Wenn die Erben am Todestag Wertpapiere verkaufen, dann wird das Depot erst 2 Börsentage später belastet. Deshalb ist der Depotbestand am Todestag genau so hoch wie einem Tag vorher.
Am Todestag kann nur dann eine Belastung kommen, wenn der Erblasser zwei Börsentage vorher Wertpapiere verkauft hat.

In der Steuererklärung muss der Kunde bei Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen.
Quelle:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/14_erbschenkst/erbst_erkl_erl_0311.pdf

Dieses Thema wurde schon einmal diskutiert:
Wertpapiere sind mit dem niedrigsten am Todestag für sie notierten Kurs anzusetzen.

Mit der Suchfunktion kann man die Diskussion finden:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=14229&forumid=1
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15840&forumid=5

Zusätzliche Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13117&forumid=16

Außerdem sollte man das Formular genau ansehen.
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html


Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die für das Jahr des Todes bis zum Todestag errechneten Zinsen für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere (Stückzinsen). Die Anzeige ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) einzureichen.
 

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