Pfändungs und Überweisungsbeschluß |
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Verfasst am: 03.04.2003 10:37 |
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....zu diesem Thema gab es irgendeinen Gesetzesbeschluss oder ein Gerichtsurteil.
soweit ich mich erinnern kann, soll es jetzt auch möglich sein den eingeräumten Dispo-KJredit in Anspruch zu nhemen, sofern das Kontoguthaben nicht ausreicht.
Kann mir das jemand bestätigen bzw. sagen ob das nun Prüfungsrelevant (AP 14.05) ist oder nicht?
Thx |
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Verfasst am: 04.04.2003 09:22 |
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Also damit habe ich mich auch schonmal beschäftigt.
Also das wir jetzt in den Dispo pfänden stimmt.
Weil wir ja dem Kunden den Dispo eingeräumt haben weil er gut war.
Wenn sich aber die Bonität verschlächtert hat und der Dispo nicht mehr angemessen ist, dann steichen wir ihn einfach und damit wäre das Problem erledigt. |
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Verfasst am: 04.04.2003 09:50 |
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im grunde hast du schon recht, das der dispo auch in anspruch genommen werden kann.
wenn der rechtsanwalt oder das amtsgericht uns den pfänd. u. übew. beschluss melden wird der dispo sofort gelöscht und ein guthabenkonto draus gemacht,
das Konto wird gesperrt.
Kindergeld und andere sozialleistungen sind frei!
wenn der lohn/gehalt unter der einkommensgrenze von 900 euro liegt ist auch das frei, sobald es drüber liegt ist es gepfändet und wird nicht mehr ausgezahlt.
um an das geld zu kommen muss der kunde innerhalb von 14 tagen nach eingang des pf.u.ubw.b. beim amtsgericht eine befreiung erwirken! |
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Verfasst am: 04.04.2003 12:06 |
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Wie sieht es allerdings aus wenn ein Pfändungsbeschluss eingeht, der Kunde hat ein Guthaben von 100 Eur und einen Dispo von 500EUR, der Pfändungsbetrag sind 300EUR. Würde die Bank die 300Eur Verpfänden oder nur die 100 überweisen? |
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Verfasst am: 04.04.2003 12:19 |
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Ich würde sagen "ja", wenn der Dispo noch angemessen ist. |
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