Bevollmächtigter Bank-/Kreditkarte |
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Verfasst am: 20.11.2008 18:20 |
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Hallo,
Ist es richtig, das ein Bevollmächtigter (gewöhnliche Bankvollmacht ohne Sonderbedingungen) keine Bank- und Kreditkarten für das Konto des Vollmachtgebers beantragen darf?
Wenn das so ist, welche Begründung steckt dahinter?
Bei Kreditkarte könnte ich es noch verstehen, weil sogesehen ein zusätzlicher "Kredit" eingeräumt wird...
Naja, bitte um Auskunft ;-)
Danke!!! |
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Verfasst am: 20.11.2008 19:10 |
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vllt liegts daran:
bei einer EC-Karte kann auch dass Konto überzogen
wenn eine Garantierter Betrag ausgemacht ist (standard)
so mit kann täglich 200 euro überzogen werden
egal welcher stand |
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Verfasst am: 20.11.2008 19:43 |
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Annahme: Die Ehefrau hat Kontovollmacht.
Warum soll die Ehefrau eine Kreditkarte beantragen, die auf den Namen des Ehemanns lautet und nur der Ehemann benutzen kann? |
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Verfasst am: 20.11.2008 19:56 |
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Es geht hier um das Beantragen an sich:
Der Antrag muss vom Kontoinhaber gestellt werden, der Bevollmächtigte unterschreibt als Karteninhaber.
Anschließend kann der Karteninhaber mit dem Teil machen was er will, habe ich in der Praxis oft genug gehabt. Auch wenn die Karte verlorengeht, nicht mehr lesbar ist etc. darf sich der Karteninhaber selbst Folgekarten bestellen, nur Änderungen des Kreditkartenlimits bedürfen wieder der Zustimmung des Kontoinhabers. |
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Verfasst am: 20.11.2008 20:28 - Geaendert am: 20.11.2008 20:29 |
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@ herrmann:
Sie könnte ja eine Karte auf das Konto des Ehemanns aber mit Prägenamen und Karteninhaber der Ehefrau bestellen.
@ coke1984:
aber die begründung liegt dann im zusätzlichen kredit / limit für die karte, oder?
und was ist mit einer normalen bankkarte?
auch wieder bestellen der ehefrau als bevollmächtigte ausgestellt auf ihren namen... |
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Verfasst am: 20.11.2008 21:26 - Geaendert am: 20.11.2008 21:28 |
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Auch die Erstausstellung der normalen Bankkarte muss vom eigentlichen Kontoinhaber abgezeichnet werden.
Hintergrund ist ganz einfach der, dass der Verfügungsberechtigte eine Vollmacht zu dem Girovertrag (=Konto) bekommt. Die Karte ist aber ein separater Vertrag.
Aber insbesondere bei Kreditkarten ist der zusätzliche Rahmen natürlich besonders zu beachten, auch Dispoerhöhungen / -einräumungen darf nur der Kontoinhaber beantragen. |
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Verfasst am: 20.11.2008 22:50 |
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okay, vielen dank für deine antwort :-) |
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Verfasst am: 21.11.2008 08:17 - Geaendert am: 21.11.2008 08:18 |
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Moin!
Laut Vollmachts-Formular vom DG-Verlag (Genossenschaften) darf der Bevollmächtigte eine Bankkarte beantragen.
Kreditkarte darf er nicht beantragen. |
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