Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 57
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Abschlussrechnung
 
basti1987
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.06.2009 14:23
Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen.
Ich habe eine Abschlussrechnungen aus einer Übungsaufgabe.
Komme nicht auf die Lösung.
Erste Aufgabe.

Buchungstag: Wert:- Text:- Betrag:
01.10. 30.09 Saldovortrag -211,11
01.10. 01.10 Dauerauftrag 388,58
04.10. 04.10 Lastschrifteinlösung 246,42
15.10. 15.10 Gehaltseingang 1285,11
18.10. 04.10 Lastschriftwiderruf 246,42

Da wird als Werstellung bei der Lastschriftrückgabe der 04.10 genommen. Nun verrechne ich mich immer wieder, da ich den Kontostand nehme bevor das Gehalt gebucht wurde. Wie rechne ich denn jetzt die Sollzinszahlen durch die Lastschriftrückgabe? Es irritiert mich da am 18.10 der Widerruf kommt,aber mit Wertstellung 04.10.
CoBaRalf
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.06.2009 16:45
Durch den Lastschrift widerruf entstehen durch die Überziehung durch die Lastschrif keine Sollzinsen.
Da ja Valutarisch zum selben Tag die Lastshrift zurückgegeben wird, entsteht kein Sollsaldo hierraus--> keine Sollzinsen für die Lastschrift!
basti1987
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.06.2009 10:53
Danke dir. Jetzt hab ich es soweit geschnallt. Habe noch eine letzte Frage (Hoffe ich:-),
Beispiel:
Sollzins für genehmigte Überziehungen: 9% p.a.
Überziehungszinsen: 11% p.a.
Sollzinszahlen: 348, Überziehungszinszahlen: 147

Bei der Sollzinsberechnung nehme ich ja 348 * 9 / 360
Und bei der Berechnung der Überziehungszinsen
bin ich mir nicht sicher.
Rechne ich da, 147 * 11 /360 ?
Oder 147 * 2 / 360?

bei einer anderen Aufgabe wurden für Überziehungszinsen 14% p.a. zugrunde gelegt. Sollzinsen 9% p.a. Da hat man bei Überziehungszinsen nur 5% p.a. berechnet.
Hängt es davon ab wie hoch die Spanne zwischen dem Sollzins und dem Überziehungszins ist? Oder wird es immer so gerechnet?
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.06.2009 11:57
Man darf doch nur den Betrag, der das Limit (KK-Linie) übersteigt, mit Überziehungszinsen versehen.
D.h. innerhalb der genehmigten Linie = Sollzins, nur der Betrag darüber = Überziehungszins.
Ansonst würden Sie den Kunden den kompletten Betrag zusätzlich mit ÜZ abrechnen.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse