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Bereich Kontoführung |
Moderator: TobiasH |
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Verdeckte Treuhandkonten |
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Verfasst am: 08.08.2009 23:57 |
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Verdeckte Treuhandkonten laufen ja auf den Namen des Treuhänders. Das Treuhandverhältnis ist nicht erkennbar. KI behandeln diese als Eigenkonten des Treuhänders. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, den/die Namen und die Anschrift des/der wirtschaftlich Berechtigten mitzuteilen (§8 GwG). Der Treugeber (wirtschaftlich Berechtigter/-en) besitzt kein Auskunfts- oder Verfügungsrecht.
Ist das so OK?
Fragen:
1] Für welche Berufsgruppen werden solche Konten eröffnet; gibt es Einschränkungen wie bei Anderkonten?
2] Ist es grundsätzlich so, daß bei offenen Treuhandkonten, sowie bei verdeckten Treuhandkonten sprich allen Treuhandkonten die Legitimation aller wirtschaftlich Berechtigten erfolgen muß?
3] wird dieses verdeckte Treuhandkonto auf eigene Rechnung geführt ... wohl schon, oder? |
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Verfasst am: 09.08.2009 14:31 |
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Verdeckt heißt, dass es dem KI nicht bekannt ist, ein Anderkonto ist ein offenes Treuhandkonto - hier gibt der Kontoinhaber an, dass er auf fremde Rechnung handelt. |
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