Kontoeröffnung nur mit Einzugsermächtigung |
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Verfasst am: 25.08.2009 13:46 |
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Wollte die Tage ein Postsparkonto eröffnen wegen der kostenlosen Abhebungen im Ausland etc.
Im Eröffnungsformular gibt es eine Einzugsermächtigung (ausdrücklich widerruflich, steht drin) um die Ersteinlage von einem Girokonto abzubuchen. Habe ich nicht ausgefüllt, da ich noch nicht weiss, von wo ich mein Geld auf die Sparkarte haben will und überweisen möchte.
Die Postbank schreibt zurück, sie könne Konten nur mit Einzugsermächtigung für die Ersteinlage eröffnen.
Was haltet Ihr davon?
Ich halte das für blanken Unsinn, denn wenn ich die Einzugsermächtigung einzeln, getrennt vom Kontenvertrag widerrufen kann, muss ich sie auch gleich gar nicht erteilen können.
Lassen sich Zwangseinzugsermächtigungen bei einer Kontoeröffnung vereinbaren? Ich denke nein.
Ne Bank ist doch kein Fitness Club oder die Stadtwerke, bei denen gehts um regelmäßige Zahlungen in wechselnden Höhen.
Kenn jemand eine ähnliche Praxis aus seiner Bank?
Ich halte das für ein krasse Überforteilung seitens der Bank, die Vorschriften der Wertstellung für Überweisungsgutschriften umgehen will und daher auf das in Sachen Wertstellung ungeregelte Lastschriftverfahren ausweicht. |
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Verfasst am: 25.08.2009 15:24 |
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Geiz ist geil.
Um ein paar Euro für den ausländischen Zahlungsverkehr zu sparen, eröffnet ein Bankkaufmann ein Konto bei der Postbank.
Schnäppchenjäger gibt es wohl überall.
Übrigens: Vorteil |
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Verfasst am: 25.08.2009 15:57 |
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Sacherwägungen wären sicherlich dienlicher als persönliche Anwürfe, die von falschen Voraussetzungen ausgehen.
Ich bin zwar Bankkaufmann, aber derzeit nicht (mehr) bei einer Bank tätig. |
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Verfasst am: 25.08.2009 19:01 - Geaendert am: 25.08.2009 19:05 |
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Also ich kenne es auch nur so, dass Sparbücher nur mit einem Guthaben ausgestellt werden, deshalb wird ja auch bei Ausstellung des Sparbuches immer dieser eine Euro eingezahlt.
In den Bedingungen für den Sparverkehr der Sparkassen steht folgendes:
1. Spareinlagen
Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und
durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbuchs,
als Spareinlage kennzeichnet.
Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht
aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr.
Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten
nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund von
Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden
und noch wichtiger:
2. Sparurkunde
2.1 Ausstellung
Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und händigt
es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuches kann die Sparkasse
auch andere Sparurkunden ausstellen.
Ein Sparbuch verbrieft ja immer ein Guthaben, zahlst du nichts ein gibt es nichts was verbrieft werden könnte, also brauchst du auch kein Buch.
Wie schon gesagt bei normalen Sparbüchern kenne ich es auch nur so, dass bei Eröffnung mind. ein Euro eingezahlt wird.
Als Mindestguthaben allerdings reicht uns ein Cent.
Ob es da noch andere Rechtsgrundlagen außer die Bedingungen der jeweiligen Banken gibt kann ich dir so nicht genau sagen.
Wenn du das Postbank Sparbuch unbedingt haben willst füll die Einzungsermächtigung aus, trag als Startguthaben 1,00 Euro oder 10,00Euro ein und gut ist die Sache.
Wenn du allerdings meinst, bei diesen Beträgen durch die Wertstellung des Einzuges einen großen finanziellen Nachteil zu haben lass es einfach bleiben. |
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Verfasst am: 25.08.2009 19:19 |
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Besten Dank.
Habe mich vielleicht unklar ausgedrückt, Es handelt sich natürlich um eine Sparkarte, kein klassisches Sparbuch. Also mit Sparurkunde kein Problem, da es keine gibt.
An der Ersteinzahlung hängt eine Bonus, deshalb scheidet die Variante Kleinbetrag Abbuchen lassen, Rest später auf anderem Wege, aus. |
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Verfasst am: 25.08.2009 22:23 |
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Ob nun eine klassische Urkunde oder ob als lose Blattsammlung das spielt keine Rolle.
Die Sparcard ersätzt ja das Buch in Verbindung mit den Auszügen, deshalb muss bei Sparcardverfügungen am Schalter ja auch die Card vorgelegt werden.
Dies ist auch schon den oben angeführten Bedingungen zu entnehmen:
2. Sparurkunde
2.1 Ausstellung
Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und händigt
es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuches kann die Sparkasse
auch andere Sparurkunden ausstellen
Dann hast du wohl nur zwei Möglichkeiten entweder du entscheidest dich von welchem Konto abgebucht werden soll oder du kannst es halt nicht wahrnehmen |
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Verfasst am: 26.08.2009 07:56 |
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Verfasst am: 26.08.2009 09:50 |
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2007Michi
hm, die Geldautomatenkarte soll eine Urkunde darstellen? ggf. gemeinsam mit einem (halbjährlich) erstellten Kontoauszug?
Interessante Idee, aber ich glaube nicht, dass diese Sichtweise in die heutige Zeit passt. Die Karte ist nicht am Schalter einsetzbar, dh. niemanden interessiert bei der Nutzung die mögliche Urkundsqualität, weil selbständig ein elektronischer Zahlungsvorgang ausgelöst wird.
Die Konstruktion der Kontoauszugmappe mit den losen Kontoauszügen halte ich schon in Sachen Urkunde für gewagt, aber die ist wohl rechtlich anerkannt.
Mir ist klar, dass die Sparkassen noch besonders dieser Urkundenidee nachhängen, aber die Postbank? Ich denke die führt gerade die Automatenkarten ein, um aus dieser Nummer raus zu kommen.
Irgendwo im Kleingedruckten schreibt die Postbank, die Kontoauszüge seien Urkunden über die Spareinlage, ist nicht jeder Kontoauszug eine Urkunde über den Saldo, den er ausweist? |
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