Brauche eure Hilfe bei einer Prüfungsaufgabe |
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Verfasst am: 25.08.2009 20:38 |
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Ihre Kundin Sorgsam wird von den Erben Klaus, Markus und Jens zu gleichen Teilen beerbt. Frau Sorgsam hatte im Anwesen des Jens gelebt. Im Nachlass der Frau Sorgsam befindet sich unter anderem ein Girokonto bei der sparkasse mit einem Guthaben von 10.000 Euro. Der Erbe Jens erscheint bei Ihnen unter Vorlage von Rechnungen, die auf seinen Namen lauten und bitte um Überweisung folgender Beträge zu Lasten des Nachlassguthabens:
Beerdigungskosten in Höhe von 2.000 und
(darf überwiesen werden, wäre meine Antwort gewesen)
Kosten für den Leichenschmaus in Höhe von 3.500 Euro.
(Ich hätte gesagt, dass der Leichenschmaus nicht überwiesen werden darf. Aber darf die Rechnung vom Leichenschmaus überwiesen werden wenn alle Erben zustimmen?)
Dürfen Sie diese geforderte Zahlungen ausführen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
danke |
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Verfasst am: 26.08.2009 10:37 |
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Sind die Kosten für den Leichenschmaus in Höhe von 3.500 Euro nicht relativ hoch. |
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Verfasst am: 26.08.2009 11:36 |
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Ja die Kosten sind sehr hoch. Aber so steht es in der Prüfungsaufgabe.
Darf man generell die Kosten für den Leichenschmaus nicht überweisen oder darf man die Kosten für den Leichenschmaus aufgrund der Höhe von 3.500 nicht überweisen? |
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Verfasst am: 26.08.2009 11:42 |
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Spielt denn die Betragshöhe überhaupt eine Rolle? Ich dachte nicht.
Ich hätte gesagt zu. 1. Ja, zu 2. Nein, da der Leichenschmaus nicht für die Beerdigung notwendig ist. |
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Verfasst am: 26.08.2009 12:31 |
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darf der leichenschmaus überwiesen werden, wenn alle Erben zustimmen? |
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