Portogebühren bei Rücklastschriften |
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Verfasst am: 11.09.2009 20:19 |
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Hi,
ein Betreuer meiner Kundschaft hat sich beschwert über das Porto bei Rücklastschriften (wg. mangels Deckung). Er ist der Meinung, dass die Auslagen schon über die Kontoführungsgebühren abgegolten sind und das es dazu auch ein BGH-Urteil gibt.
In unseren AGB`s stehts allerdings anders, aber er behauptet andere Sparkassen verlangen die Portoauslagen nicht (kann ich mir aber einfach nicht vorstellen...).
(Hier gehts um 0.55 Euro...)
Habt ihr damit scho Erfahrungen gemacht bzw. was davon gehört?
Gruß |
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Verfasst am: 11.09.2009 21:29 |
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*wunder*
ich dachte das thema wäre seit jahren schon durch, dass solche portobelastungen illegal sind.
bei euch ist so was noch thema? dann schickt dem betreuer am besten mal nen blumenstrauss zur entschuldigung. |
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Verfasst am: 11.09.2009 23:30 |
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für Lastschriftenrückgaben mangels Deckung wird in dem Kundem bei unserem Institut, eine Gebühr von 1,00 EUR belastet. Darin sind bestimmt auch die Portokosten kalkuliert.
Kenn das Urteil nicht, aber finde die Gebühr angemessen. Schließlich sind das ja außerordentliche Aufwendungen die uns entstehen. |
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Verfasst am: 11.09.2009 23:41 |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken keine Entschädigung für die Rückgabe einer Lastschrift verlangen dürfen, die wegen mangelnder Kontodeckung nicht ausgeführt wird. (BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04 und LG Köln – 26 O 100/02 ./. OLG Köln – 13 U 192/02).
Es gibt jedoch viele Banken die sich nicht daran gehalten haben.
Banken können die bei einer Rücklastschrift angefallenen Bearbeitungsgebühren auch nur von der Gläubigerbank fordern und nicht von ihren Kunden.
Da die meisten Banken trotz des ersten BGH-Urteils derartige Gebühren von ihren Bankkunden verlangten, können betroffene Verbraucher alte Kontoauszüge prüfen, mit dem Ziel, gezahlte Gebühren zurückzufordern. Eine Rückerstattung ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. |
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Verfasst am: 11.09.2009 23:45 |
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seltsames Urteil.
Zu 99% ist es doch die Schuld des Kunden.
Dann zählen wir wohl zu den Banken die das Urteil ignorieren, obwohl ich mir das irgendwie garnicht vorstellen kann. Da muss ich mal nachhorschen^^ |
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Verfasst am: 12.09.2009 00:15 |
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Ich bin der Meinung das BGH Urteil bezieht sich auf Gebühren die von Banken erhoben werden..... das Porto nimmt immer noch die gute Post :-)
Also rechtens ! |
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Verfasst am: 12.09.2009 02:47 - Geaendert am: 12.09.2009 02:48 |
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Eben in den Punkt 17.3 unseren AGB´S steht auch eben nur drin, dass wir entstehenden Auslagen (bspw. Porto) in Kunden belasten dürfen.
Für mich nicht nachvollziehbar wenn dies nicht der Fall ist.
Habe Kunden da geb ich übers Jahr verteilt bestimmt ma 50-100 LS zurück... was das für Kosten für uns wären... |
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Verfasst am: 12.09.2009 10:33 |
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AGBs müssen ja nicht immer richtig sein. Es gab erst jetzt noch ein Urteil das ein Passus im AGB Banken und AGB Sparkassen falsch ist gestrichen werden musste.
Es gibt viele Urteile, dass die Berechnung von Entgelt für die Rückgabe von Lastschriften bei Privatkunden nicht zulässig sind.
Es wurde argumentiert, dass die Bank die Lastschrift nicht im Sinne des Kunden zurück gibt sondern im eigenen Interesse und sich quasie selber schützt.
Außerdem gehört es wohl zum normalen Geschäftsumfang eines Girokontos.
Klar kann man da auch argumentieren, grundsätzlich wird die Kontoführung dann für alle teuerer, weil die Kosten für Rückgaben ja nicht mehr dem Verursacher belastet werden.
Und warum sollte jemand der sich nicht an Kreditlinien hält nicht auch bestraft werden.
Wir berechnen zur Zeit auch nichts für die Lastschriftrückgaben, außer die 3 Euro an den Einreicher. Wir berechnen auch keinen Portoersatz und haben das auch überlebt.
Also aufgrund der Urteile sollen eigentlich keine Gebüren und Kostenersatz bei Rücklastschriften belastet werden.
Aber es sind halt nur Urteile keine Gesetze, aber bei der Vielzahl von Urteilen ist es sehr unwahrscheinlich das ihr als Bank mit dieser Vorgehensweise Recht bekommt.
Ich würde dem Kontoinhaber das Geld lieber erstatten. |
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Verfasst am: 12.09.2009 10:53 |
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hab mir nun ma das o. g. Urteil durchgelesen (hier nochmal: BGH-Urteil vom 8. März 2005 – XI ZR 154/04 und LG Köln – 26 O 100/02 ./. OLG Köln – 13 U 192/02)
in dem Urteil ist aber nur die Rede von Gebühren, aber die Portokosten sind ja nur Auslagen.
Wenn des der Fall ist, dass die Portokosten auf uns hängen bleiben muss ich glaub ich nun doch mehr Konten auflösen... dann sind ja manche Kunden einfach nur noch ein "draufzahlgeschäft"... |
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Verfasst am: 12.09.2009 11:41 |
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ne bisschen viel Aufregung für 0,55 Euro oder?
Wenn man mal bedenkt wieviele Werbeschreiben im Jahr verschickt werden ohne das es noch was bringt.....
Du musst ja auch mal beachten, was die Diskussion mit dem Betreuer schon gekostet hat.
Und was die Buchung der 0,55 Euro kostet.
Es gab bei uns auch mal die Diskussion ob wir die Auslagen nicht wenigstens berechnen, wir haben uns aber dagegen entschieden, es gab nämlich auch mal was, dass dann die Kalkulation offen gelegt werden muss usw. usw.
Außerdem bekommen wir ja die 3 Euro vom Einreicher.
Und da ja mittlerweile wahrscheinlich, überall automatisch disponiert wird.
Wie willst du das denn kalkulieren.
Anschaffung PC-Programm für Dispositon anteilg? Dann sagen die Gerichte sie disponieren aus eigen Interesse nicht aus Kundeninteresse. Also kannst du es nicht ansetzen.
Dann bleiben Buchungskosten was werden das sein 0,10 € + Porto 0,55 € + Briefumschlag 0,10 € + Papier und Druck 0,25 €. Transport zur Post 1,00 € = 2,00 Euro drei Euro bekommen wir ist noch 1,00 Euro für sonstiges dabei.
Wenn wir es aber nehmen, haben wir Kundendiskussionen die kosten, es steht im Preis- und Leistungsverzeichnis, dann kommt so ein Verbraucherschützerverein moniert es, es kommt vielleicht noch in die Zeitung, evlt. ne Klage mit Kosten. |
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Verfasst am: 12.09.2009 11:58 |
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Daher lohnt sich das für keine Bank, auf solche Diskussionen einzugehen. Belastet diese Gebühren oder Auslagen am besten garnicht. Bringt auch meiner Meinung viel Sinn. In einem solchen Urteil entschieden sich Richter, dass Kunden nicht verpflichtet sind das eigene Konto gedeckt zu halten. Daher kann zur Debatte stehen, welche Auswirkungen solche Urteile auf die Allgemeinheit haben soll. Schlechte Zahlungsmoral. Keine Kreditwürdigkeit etc. Wo kann das hinführen? welcher Gedanke mag dahinter stecken so zu urteilen? |
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Verfasst am: 12.09.2009 11:59 |
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Im Zahlungsverkehr sind diese max. 3 EUR Strafe an den Begünstigten als Strafe ausgewiesen. Nicht als Gebühren für unsere Kosten auch wenn sie letztendlich dafür genutzt werden.
Die Kosten, die uns bei einer Lastschriftenrückgabe entstehen mit denen einer Werbekampagne zu vergleichen ist nicht besonders gelungen. Das sind zwei Paar Schuhe. Der Marketing stehen andere Kalkulationsgrundlagen zu Grunde, auch wenn der Erfolg vll nicht für jeden einzelne Bankmitarbeiter ersichtlich sind, sonst würden sie ja nicht durchgeführt werden.
Zudem kommt noch, dass das Unternehmen für Werbepost keine 0,55Cent bezahlt. Das ist InfoPost und diese werden durch die Menge an Briefe wesentlich billiger. |
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Verfasst am: 12.09.2009 12:11 |
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Klar viel Aufregung wg. 55 Cent, aber hier gehts ja ums Prinzip und vorallem in der Masse machen die 55 Cent dann schon wieder etwas aus...
Und bei uns im Hause wird nicht automatisch disponiert - finde ich auch gut so... |
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Verfasst am: 12.09.2009 12:24 |
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Bei uns gab es auch erst Bedenken wegen der automatischen Disposition.
Heute will sie keiner mehr missen.
Wer hat schon Lust sich jeden Morgen um Rückgaben zu kümmern, in der Zeit bereite ich doch lieber Telefonlisten vor oder führe Gespräche.
Automatisch ist für die Bank günstiger.
Automatisch ist konsequenter. |
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Verfasst am: 12.09.2009 12:39 |
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Es ist ganz einfach, die Bank darf bei einer Rücklastschrift KEINE Gebühren vom Kontoinhaber nehmen. Weder für die Ausführung noch für die Benachrichtigung!
AGB (nicht AGB‘s!!! heißt ja nicht Allgemeine GeschäftsbedingungenS) sind oft falsch bei Banken.
In der Spk bei der ich gearbeitet hab wurden keine Gebühren genommen. und es war die zwietgrößte Deutschlands, d.h. der Aufwand war relativ hoch für das Porto etc. Das ist keine Ausrede.
Wobei wir eine überweisungsnachfrage in rechnung gestellt ahben, und das dürfen Banken auch nicht, es gehört nämlich zu ihren Pflichtenb dafür zu sorgen dass eine überweisung auch rechtmäßig ankommt.
Und was das Girokontogeschäft angeht: Es ist die Regel das Filialbanken (keine Direktbanken) mit Girokonten Verluste machen.
Wenn unrechtmäßige Bankgebühren bzw. Preise noch interessieren:
http://tinyurl.com/msosxh |
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Verfasst am: 13.09.2009 00:20 |
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Ich will ja aus einer Mücke keinen Elefanten machen, aber in den ganzen Urteilen ist die Rede von "Kosten der Bank" oder "Schadensersatz". Ich würde mich immer noch auf die Seite stellen, das Porto ist kein Bankentgelt ! Es wird von der Post belastet !
PS: Wg. AGB`s :-) Es gibt auch keine Gebühren (Banken sind ja keine Ämter), nur Entgelte :-) |
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Verfasst am: 13.09.2009 13:51 |
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Bei den Überweisungsnachvorschungen ist es bei uns so geregelt, dass wir den Kunden sagen, das Geld muss angekommen sein, wenn es ihrem Konto nicht wieder gutgeschrieben wird.
Wir nehmen dann Kosten wenn bei der Nachforschung genau dies rausgekommen ist und nehmen keine Kosten falls der Kunde mit seiner Aussage Recht hat. |
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Verfasst am: 13.09.2009 19:31 - Geaendert am: 13.09.2009 19:37 |
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Das es keine Gebühren bei der bank sind, sondern Preise bzw. Entgelte hab ich schonmal an anderer Stelle bemängelt...
Setzt sich aber leider durch und die Banken benutzen es auch selber...was natürlich kein Grund dafür ist, dass man es nachmachen sollte...
Denn um den Übergang zum Thema zurück zu amchen: Banken sind Weltmeister in der Erfindung von Entgelten aller Art um danach entweder auf Unwissenheit zu plädieren oder es einzulagen...
Gängige Praxis...solange es die Kunden nicht merken....leider.
Und nochmal wgn des Portos:
Ich zitiere von der Stiftung Finanztest:
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Verweigert Ihre Bank die Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen und Überweisungen, weil Ihr Konto nicht gedeckt ist, wird die Bank im eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Sie darf Ihnen dafür keine Kosten berechnen, auch nicht für die Nachricht über die Nichtausführung. Sie darf die Kosten auch nicht in Schadenersatz umbenennen.
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AUCH nicht für die Nachricht!!! Leute, nur weeil nicht explizit Porto drinsteht heißt das nicht , dass es dem Kudnen belastet werden muss...Daran geht mal wirklich keine Bank zugrunde...
Genaugenommen muss die Bank die Kosten für all solche Aufwendungen vorab in ihrem Preimodell berechnen...
Nach dem Motto: 1 Mio Kunden nehmen wir monatlich einen Cent mehr ab um die Portokosten für Rücklastschriften zu decken. Kann ja wohl so schwer nicht sein.
Das Thema ist doch echt ne Lappalie... |
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Verfasst am: 13.09.2009 19:48 |
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Zitat:
"Denn um den Übergang zum Thema zurück zu amchen: Banken sind Weltmeister in der Erfindung von Entgelten aller Art um danach entweder auf Unwissenheit zu plädieren oder es einzulagen...
Gängige Praxis...solange es die Kunden nicht merken....leider. "
Dann kann ich leider nur bestätigen: Wo kein Kläger, da kein Richter!
PS: Es gibt viele Bereiche im Leben (Werkstatt, Mietangelegenheiten etc.) bei dem wir als Verbraucher (nach BGB) mehr Rechte hätten als wir denken !
Aber eine Bank ist kein Wohlfahrtsverein oder dient einem gemeinnützigen Zweck ! Deshalb kann ich es einigen Banken auch nicht verübeln, wenn Sie für Dienstleistungen Geld nehmen !
Nehm wir mal das Beispiel von oben: Es gibt leider Kunden die eine grotten Schlechte Kontoführung haben und auch keine Besserung zeigen. Wer "so blöd" (bitte richtig verstehen) ist, muß im Leben auch zahlen !
Aus welchem Grund soll denn die Bank für solche Kunden die Zeche zahlen ?`
PS: Ich arbeite zum Glück bei einer Genossenschaftsbank und bin für das Genossenschaftsprinzip dankbar :-) |
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Verfasst am: 13.09.2009 22:23 |
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Naja, es gehört halt meiner Meinung nach zum Geshcäftsrisiko einer Bank. Kredite können auch ausfallen, und genau das ist bei den Kreditkonditionen alles Kunden ja eingepreist.
Aber was soll‘s, die einen machen es, die anderen nicht. :-)
Im Endeffekt sollte man sich als Kunde zu wehren wissen.
Wobei ich jetzt bei all meinen Ausführungen nicht die Kunden in Schutz nehmen will, die monatlich Berge von Rücklastschriftbenachrichtigungen bekommen.... |
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