Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 63
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Erbschaftssteuermeldung
 
schnuggi
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2009 09:27
Eigentlich hatte ich gelernt, dass bei einer Erbschaftssteuermeldung nur die Habensalden addiert werden, die Sollsalden aber nicht gegen gerechnet werden. Nun habe ich in einer Beispielaufgabe meiner Bank eine andere Aufgabe gesehen bzw. ist die Lösung mit Gegenrechnung der Sollsalden.

Was ist denn nun richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2009 16:41
Wenn das Formular anschaut
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
sieht man, dass zunächst das Guthaben eingetragen wird.
Die Schulden können in das Formular auch eingetragen werden,

Weitere Informationen unter:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15840&forumid=5
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse