Rückruf von Überweisungen! |
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Verfasst am: 22.11.2009 18:11 |
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Ich hab mal ne Frage!
Wie sieht es jetzt mit Rückrufen von Überweisungen aus!
Also laut Gesetzes Text und den meisten Aufgaben ist es immer so lange möglich bis das Geld dem Begünstigten noch nicht vollständig zu Verfügung steht!
Jetzt ist es in der Prüfung Winter 08/09 aber so gewesen, dass die Aussage richtig war " solange es dem anderen KI noch nicht gutgeschrieben wurde", obwohl es hier auch die Möglichkeit gab mit dem "Begünstigten"
ISt da jetzt ein Fehler oder woran liegt das? |
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Verfasst am: 22.11.2009 20:54 |
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also nach altem Recht bis das Geld noch nicht dem Begünstigten oder noch nicht dem anderen KI zur Verfügung steht?? Da gibt es wiedersprücheliche Meinungen!
Und nach neuem geht das jetzt gar nicht mehr?? |
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Verfasst am: 22.11.2009 21:07 |
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....wenn die Kündigung dem Kreditinstitut des Begünstigten bis zu dem Zeitpunkt mitgeteilt wird, in dem der Überweisungsbetrag diesem Kreditinstitut endgültig zur Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten zur
Verfügung gestellt wird.
Irgendwie hab ich da Verständnis Probleme!
Bedeutet das jetzt wirklich bis das Geld auf dem Konto des Begünstigten ist oder bis das KI alles hat damit es das Geld dem anderen Konto zur Verfügung stellen kann!?
Also bis das Geld aufm Konto des begünstigten ist oder nicht??? |
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Verfasst am: 23.11.2009 07:22 |
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Sie haben doch selbst die Lösung angeführt.
"... diesem Kreditinstitut (!) endgültig zur Gutschrift ..." = also KI. |
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Verfasst am: 23.11.2009 10:27 |
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Danke!
Mittlerweile hatte ich es mir auch schon gedacht...
Hatte irgendwie Probleme damit :D |
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