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Überweisungsfrist
 
cHris1612
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2009 12:24
Hallo Leute,
ich hatte letzte Woche mittwoch ne schulung wo gesagt wurde, dass die bank des zahlungsempfängers das geld am selben tag gutschreiben muss an dem die die gutschrift des ausführenden kis bekommt.

Die meinten das wäre ne änderung.

So wie ich es jetzt gedacht habe ist es so:
Überweisung wird eingereicht(Donnerstag). An dem danach folgenden Bankarbeitstag beginnt die Frist von 3 Tagen. Also bis spätestens Dienstag muss das geld beim anderen KI sein. Das andere Ki hat zeit bis Mittwoch es dem Kunden gutzuschreiben, wenn das geld erst am dienstag gutgeschrieben wurde.


Lt. Schulungsleiterin folgende Änderung
Donnerstag abgabe der überweisung
Frist des ausführendne bis Dienstag.
Gutschrift bei anderem KI Dienstag.
späteste Gutschfrift des anderen KIs Dienstag ( Nicht mittwoch)

was hab ich davon zuhalten, ist das richtig oder falsch.

schonmal vielen Dank im voraus.

cHris
schnuggi
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2009 12:43
Hallo,

diese neue Änderung tritt erst 2012 in Kraft...habe auch im Internet folgendes dazu gefunden http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html

Hoffe, das hilft dir weiter!
cHris1612
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2009 12:48
Ja das hilft weiter... da steht doch genau wie es gesagt wurde....

Das Institut des Empfängers muß die Gutschrift auf dem Empfängerkonto unverzüglich vornehmen. Sofern das aus irgendwelchen Gründen erst am folgenden Geschäftstag der Fall ist, muß die Wertstellung für den Kunden der geschäftstag sein, an dem das Institut das Geld erhalten hat.

Damit hatte die schulugsleiterin recht. ab dem 1.11.2009 gilt also dieser eine tag karenz niht mehr, das geld muss auf jedenfall valutamäßig am tag der gutschrift der bank gebucht werden. Scheiss Sepa... normalerweise dürfte davon abern noch nichts in der prüfung vorkommen, weil es noch nicht in den büchern steht.

Das mit dem einen Tag was du meinst, ist ab 2012. da verkürzt sich de zeit des ausführenden von 3 auf einen. ich weiss noch garnicht, wie das umzusetzen sein soll, aber egal.

Danke du hast mir sehr geholfen.
Consti
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.11.2009 19:03
Das Institut des Empfängers muß die Gutschrift auf dem Empfängerkonto unverzüglich vornehmen. Sofern das aus irgendwelchen Gründen erst am folgenden Geschäftstag der Fall ist, muß die Wertstellung für den Kunden der geschäftstag sein, an dem das Institut das Geld erhalten hat.


>> Das war aber schon immer so!
 

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