Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 79
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Meldung Girokonto an Schufa
 
bekru84
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2010 17:25
Müssen GbR-Konten gemeldet werden? Immerhin haften die Gesellschafter doch mit ihrem gesamten Privatvermögen?

Wie verhält es sich bei Gebietsfremden? Bspl.: Kunde hat Giro bei uns, zieht ins Ausland, muss man dann die Schufameldung wieder rückgängig machen? So könnte die Person doch x Konten in Deutschland eröffnen und überziehen und keine Bank hätte die Möglichkeit sich davor zu schützen.

Was ist nun richtig und wo steht es geschrieben?
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.04.2010 19:24 - Geaendert am: 13.04.2010 19:26
GbR Konten müssen gemeldet werden, sobald eine Kreditvergabe gewünscht ist.

Man braucht als normaler Kunde auch keine SCHUFA zu unterschreiben, dann läuft das Konto auf Guthabensbasis.

Bei Gebietsfremden, die ein Konto eröffnen wollen, wird auch eine SCHUFA-Erklärung reingenommen, sobald Kredite gewünscht sind.
Eine SCHUFA-Meldung wird niemals zurückgenommen.

Bei der SCHUFA musst du dir einfach merken, dass eine Meldung nur notwendig ist, wenn ein Kredit vergeben werden soll.
Deshalb muss man ja auch kein Schrankschließfachmelden ;)
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse