Eröffnung von Firmenkonten |
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Verfasst am: 22.06.2010 12:42 |
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Hallo zusammen,
habe keinen Thread dieser Art gefunden. Falls es doch einen gibt bitte verlinken & somit /closed.
Es geht um die Eröffnung von Firmenkonten;
speziell wer, wo unterschreiben darf.
Als Beispiel:
Bei einer AG unterschreibt der Vorstand zusammen bei der Kontoeröffnung.
GmbH
KG
GmbH & Co KG
GbR
e.V.
etc?
Best Regards,
L0ki_________________________________________________
Ich bin lange genug auf der Welt um zu wissen, dass ich nichts weiß. |
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Verfasst am: 22.06.2010 13:37 |
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GmbH --> Geschäftsführer
KG --> Komplementär
GbR --> Geschäftsführer (kann auch anders geregelt sein; muss im Gesellschaftervertrag fstgehalten werden) |
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Verfasst am: 22.06.2010 16:49 |
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Wobei bei einer GmbH aufpassen, gesetzlich müssen beide erscheinen wenn nichts anderes im HR steht. |
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Verfasst am: 22.06.2010 18:30 - Geaendert am: 22.06.2010 18:31 |
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Wieso beide bei einer GmbH? Eine GmbH braucht nur eine Person zur Gründung und dementsprechend nur einen Geschäftsführer.
E.V immer der Vorstand. Gesetzlich gemeinschaftlich, jedoch stehen die Regelungen im Vereinsregister. |
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Verfasst am: 23.06.2010 08:53 |
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naja wenn es aber mehrere GF‘s gibt dann sind sie gemeinsam... das war ne Frage in einer Arbeit. |
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Verfasst am: 23.06.2010 09:25 |
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Also eigentlich alle immer gemeinsam?
Wie sieht‘s denn bei einer GmbH & Co KG aus?
Geschäftsführer und Komplementär gemeinsam? |
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Verfasst am: 23.06.2010 10:18 |
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Die GmbH & Co. KG wird durch die GmbH (Komplementär) vertreten, die typischerweise auch die alleinige Geschäftsführungsbefugnis besitzt (§ 164 HGB). Der Kommanditist ist im Regelfall von der Geschäftsführung ausgeschlossen; er kann lediglich bei außergewöhnlichen Geschäften sein Widerspruchsrecht ausüben (§ 164 Satz 1 HGB). Somit ist, sofern nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, der Geschäftsführer der GmbH mittelbar auch Geschäftsführer der KG. Für die GmbH handeln die Geschäftsführer, die bei der typischen GmbH & Co. KG mit den Kommanditisten identisch sind. Im Übrigen sind die Rechtsgrundlagen dieselben wie bei der KG.
Quelle: wikipedia.de |
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Verfasst am: 23.06.2010 11:33 |
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Wenn also die GmbH der Komplementär ist, dann unterschreiben da dann auch einfach die Geschäftsführer zusammen, richtig? |
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Verfasst am: 23.06.2010 11:59 |
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Ja, sofern natürlich mehrere Geschäftsführer für die GmbH bestellt wurden, unterschreiben diese grundsätzlich mal gemeinsam.
"Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten."
Abweichend davon liest man ja immer diese Regelung:
"einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen." |
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Verfasst am: 23.06.2010 12:03 |
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Ok. Vielen Dank dann mal für die reichlichen Rückmeldungen!
Best Regards,
L0ki_________________________________________________
Ich bin lange genug auf der Welt um zu wissen, dass ich nichts weiß. |
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