Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 64
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Bitte um Hilfe
 
Chekka
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.07.2010 09:32
Hallo Zusammen,

ich habe gleich ein Ausbildungsgespräch und mein Ausbilder wird folgende Sachen fragen:

Zinskapitalisierung
Zuflussprinzip
Unterschied Gläubiger & Kontoinhaber

Könntet Ihr mir eben erklären was das Bedeutet?

Danke
cate88
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.07.2010 09:51
Hallo Chekka,

Zinskapitalisierung: Ausschüttung bzw. die nachträgliche Gutschrift der aufgelaufenen Zinsen für eine Geldanlage auf dem Anlagekonto (z.B. die Zinskapitalisierung für eine Spareinlage am Ende eines Kalenderjahres für den zurückliegenden Zeitraum).

Zuflussprinzip: dieses Prinzip besagt, dass Kapitalerträge immer dann versteuert werden müssen, wenn sie dem Anleger "zufließen", d.h. bei einem auf- oder abgezinsten Sparbrief muss der Anleger alle über den Anlagezeitraum angefallenen Zinsen versteuern, da sie ja am Ende der LZ in einer Summe zufließen obwohl sie rechnerisch auch auf die Jahre davor entfallen.
Chekka
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.07.2010 11:14
Vielen Dank
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.07.2010 20:15
Gläubiger im Bezug auf Kapital bedeutet einfach, dass der Kunde der Bank Fremdkapital zur Verfügung stellt, mit dem diese arbeiten kann und Zinsen zahlt.

Da ein Konto sowohl kreditorisch als auch debitorisch geführt werden kann, ist der Kunde in gewissen Situationen Gläubiger und in anderen eben Schuldner.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.07.2010 11:59
Ich nehme an, dass dies anders gemeint ist, und zwar wie folgt:

Ist der Kontoinhaber immer Gläubiger der Einlage?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.07.2010 17:05
Dann wäre die Antwort eindeutig nein, da bei Anderkonten der wirtschaftliche Berechtigte Gläubiger des Kontoguthabens ist, anstatt des Treuhänders.
Wiggle
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.07.2010 21:20
Bei der Frage "Ist der Kontoinhaber auch Gläubiger der Einlagen" geht es um die Frage "Eigene Rechnung" bzw. "Fremde Rechnung", also kurz: GWG (Geldwäschegesetz).

Bei Privatkunden ist bei uns nur zulässig auf eigene Rechnung zu handeln. Auf fremde Rechnung handeln, wie Technology richtig anbrachte, Treuhänder, z.B. Notare und Anwälte.

Kontoinhaber ist somit die Person, auf dessen Namen das Konto läuft.
Gläubiger ist derjenige, dem das Geld auf dem Konto gehört. In der Regel also der Kontoinhaber. Bei Treuhand-/Anderkonten sind es eben die sogenannten Treugeber, z.B. beim Hauskauf über einen Notar die Käufer, die das Geld an den Notar überweisen, der es wiederrum an die Verkäufer weiterleitet.

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

BeyazAtliPrens
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.07.2010 17:03
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110562777907&ssPageName=STRK:MESELX:IT
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse