Beglaubigte Kopien |
|
|
Verfasst am: 07.07.2010 15:59 |
|
|
Hallo liebe Mitazubis, Bankerweisen und allen Anderen die mitlesen.
Mein Topic läßt ja schon erahnen worum es geht^^.
@Moderatoren:
Liebe Moderatoren bitte in den richtigen Bereich verschieben, wenn es sowas schonmal gab, ich hab jedenfalls nix gefunden.
@potentielle Fragenbeantworter:
Ich habe durch stöbern in diversen Quellen herausgefunden, das Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute wie andere öffentliche Einrichtungen (z.B. Schulen) Beglaubigungen vornehmen dürfen.
Nun drängt sich mir eine Frage auf.
Muss bei "Kopie entspricht dem Original" unbedingt alles identisch sein, oder könnte man z.b. einen A3 auf einen A4 kopieren und den Stempel trotzdem aufbringen. Der Inhalt ist selbstverständlich gut erkennbar und es ist ja wirklich die Kopie vom Original nur halt kleiner.
Grüße Dabeast |
|
|
|
Verfasst am: 07.07.2010 16:40 |
|
|
Die Größe spielt keine Rolle.
Eine Beglaubigung können auch Kreditinstitute machen welche keine Siegelführer sind. |
|
|
|
Verfasst am: 07.07.2010 23:07 |
|
|
Das geht nicht! |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2010 08:41 |
|
|
Nur Siegelführer (d.h. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute) können das auch, die müssen dann meineswissens aber auch das Siegel rausholen und nicht irgendwelche schnöden alltäglichen Bankstempel verwenden.
Für Zwecke anderer Banken lassen sich bisweilen "Beglaubigungen" der Hausbank verwenden, z.B. bei Eröffnung von Konten bei ausländischen Banken, aber auch das dürfte wegen Geldwäsche und Co. eher rückläufig sein. |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2010 10:33 |
|
|
Wenn ein Kunde zum Beispiel eine NV-Bescheinigung vorbeibringt dann kann jede Bank der Welt denn Stempel "Kopie entspricht dem Original" anbringen.
Anders schaut es zum Beispiel bei einem Grundschuldübertrag aus.
Dieser kann nur eigenmächtig von Siegelführern gemacht werden. |
|
|
|
Verfasst am: 08.07.2010 22:48 |
|
|
Die Kopie der NV-Bescheinigung hat mit beglaubigen eigentlich nichts zu tun, denn die Kopie ist ja auch nur für interne Zwecke der Bank bestimmt, also nichts im Außenverhältnis.
Mit Zeugnissen und Co. geht man traditionell am preiswertetsten zum Pfarramt zum beglaubigen.
Die beiden großen Kirchen sind aus historischen Gründen selbst Behörden und dürfen das auch. |
|
|
|
Verfasst am: 09.07.2010 10:34 |
|
|
Eine Beglaubigung ist ein gesetzlic definierte Bestätigung einer Kopie.
Wenn ein KI zb auf einer NV-Bescheinigung sschreibt: OLV oder sowas ähnliches"! ist dies keine Beglaubigung, sondern lediglich eine bestätigung dass derjenige der die Kopie erhalten hat das Original vor sich liegen hatte.
Wer es beglaubigen durfte, wurde vorher ja bereits erwähnt. Die Notare haben ebensfalls ein Beglaubigungs- und Beurkundungsrecht.
LG LeiLin |
|
|
|