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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung Freiberufler
 
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.07.2010 16:30
Hallo Leute,

welche Legitimationspapier lasse ich mir von einen Freiberufler vorlegen? Er hat keine Gewerbeanmeldung ...
Gibt es da ne Zulassung wie bei Anwalten?

Mfg Marco
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.07.2010 17:29
ich denke mal perso. was sonst noch, keine ahnung. die haben ja auch so oft bescheinigungen.
apotheker z.b. seine lizens dafür
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.07.2010 18:00
Na zum Beispiel ein Logophäde, was legt der mir vor????
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2010 10:30
Wenn der Logopäde für sich als Privatkunde ein Konto eröffnen möchte, ganz normal mit Personalausweis.

Wenn der Freiberufler ein Geschäftskonto eröffnen will braucht er Personalausweis und die Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung. Manche Ki´s fragen auch nach der Kammerzulassung oder nach der Gewinn-/und Verlustrechnung. Die letzten beiden Sachen sind aber für eine Kontoeröffnung nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Seatdriver87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.07.2010 15:23
Das ist ja das Problem, Gewerbeanmaeldung haben Freiberufler nicht ... .
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2010 17:04
LeiLin du verwechselst da etwas. Kleingewerbetreibende brauchen eine Gewerbebescheinigung, ein Freiberufler jedoch nicht unbedingt.
Ein Journalist braucht nur seinen Personalausweis vorzuzeigen. Es kommt beim Kontomodell drauf an, ob der Freiberufler es als Privatkonto oder Geschäftskonto haben möchte, aber nicht bei der Legitimationsprüfung.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2010 23:22
Hallo,

also rein gesetzlich braucht ein Selbständiger die Gewerbeanmeldung nicht zur Legitimation vorzulegen. Rein vom Gesetz her muss er nur seinen PAW vorlegen.
Auch die Frage Privat oder Geschäftskonto ist eher eine Frage der Berechnung, bei den meisten Banken sind Geschäftskonten teurer als Privatkonten von daher hat die Bank so schon ein Interesse, das Konto als Geschätskonto und nicht als Privatkonto zu führen.

Die meisten Banken möchten zusätzlich zum PAW noch die Gewerbeanmeldung haben.

Auch Kleingewerbetreibende müssen ein Gewerbe anmelden. Sie haben nur Vorteile bzgül.der Vorsteuer/Umsatzsteuer der Buchführung und bei der Steuer.

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden.
 

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