Spenden nach Tod ...bitte um Hilfe |
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Verfasst am: 31.08.2010 21:01 |
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Folgende Situation : eine kundin möchte nach ihrem Tod ihr Vermögen bzw einen Großteil ihres Vermögens Spenden. Wie geht man hier vor ?also so das alles reibungslos klappt?!danke |
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Verfasst am: 31.08.2010 21:20 |
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Sie kann ja ganz einfach, gemeinnützigen Organisationen ihr Vermögen vererben per Testament.
Oder je nach Vermögen eine Stiftung gründen, aber das ist dann schon sehr speziel. |
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Verfasst am: 31.08.2010 22:27 |
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Spendenkonto auf deinen Namen einrichten und wenn die Summe hoch ist, damit zu den Cayman-Inseln abhauen! |
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Verfasst am: 01.09.2010 07:18 |
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Bekommen die Erben - wenn vorhanden - nicht auch noch ihren Pflichtteil ?
Ansonsten muss im Testament festgehalten werden, dass das Vermögen an eine ganz bestimmte gemeinnützige Organisation geht. |
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Verfasst am: 01.09.2010 08:51 |
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Wir hatten einen ähnlich gelagerten Fall.
In diesem war es so dass die Kundin ihre ‘Nachkommen‘ aus wichtigem Gund enterbt hat, und daraufhin hatten diese auch gerichtlich keine Chance mehr ihren Pflichteil einzuklagen. |
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Verfasst am: 01.09.2010 10:53 |
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Du kannst erstmal 100 % deines Vermögens an irgendjemanden vererben.
Die direkt erbbrechtigten (z. B. Kinder) können dann, wenn sie nicht bedacht wurden, ihren Pflichtteil einklagen.
Früher konnte man nur aus wichtigem Grund enterbt werden (Erblasser nach dem Leben getrachtet, versucht Erblasser zu betrügen oder ihn betrogen zu haben)
Heute ist es wohl etwas einfacher, da dem letzten Willen mehr Bedeutung geschenkt werden soll. Nach dem Motto der Erblasser wollte bewusst nicht, dass die was bekommen, also kriegen die nichts.
Welche Möglichkeiten man da heute noch hat weiß ich nicht.
Pflichtteil ist aber etwas was eingeklagt werden muss. Also nicht von der Bank berücksichtigt wird. Und ist eine Sache zwischen denen die im Testament bedacht wurden und denen die gesetzliche Erben wären. |
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