Nachlass |
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Verfasst am: 27.09.2010 20:31 |
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Guten Abend allerseits,
ich hab mal ne Frage zum Thema Nachlass.
Die Werte, die an das Finanzamt weitergegeben werden müssen, werden am Vortodestag ermittelt...soweit alles klar.
Wie ist es denn nun bei Depotwerten?
Zählt da der Wert am Todestag?...
Danke schonmal für Antworten! |
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Verfasst am: 27.09.2010 21:50 |
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Wertpapiere = Stand Ende Vortag
Guthaben = Beginn Todestag |
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Verfasst am: 27.09.2010 21:56 |
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Hä? Du meinst umgekehrt? |
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Verfasst am: 28.09.2010 10:55 - Geaendert am: 28.09.2010 11:14 |
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Guthaben = Guthaben am Ende des Vortages
Wertpapiere = niedrigster Kurs der am Todestag gehandelt wurde |
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Verfasst am: 28.09.2010 18:11 |
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Es wird wohl kaum in einer Prüfung vorkommen, dass man einmal die Endsalden des Vortodestages hat und dann den Kurswert zum Todestag.
So viel Arbeit macht sich die IHK nicht. Die werden wie in den vergangenen Prüfungen auch die Endsalden des Vortodestages angeben. |
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Verfasst am: 28.09.2010 18:28 |
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Gute Aufgaben ermöglichen eine rechtlich korrekte Lösung;
Bedauerlich ist, wenn durch schlechte Angaben in Aufgaben eigentlich sehr gute Schüler verunsichert werden! |
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Verfasst am: 28.09.2010 20:11 |
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Nun gut, vielen Dank für eure Antworten.
Also kann ich jetzt mal davon ausgehen, dass ich richtig liege, wenn ich den Kurswert vom Todestag nehme? |
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Verfasst am: 28.09.2010 23:04 |
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"Hä? Du meinst umgekehrt? "
Nein. Genau so. |
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Verfasst am: 20.11.2010 23:08 - Geaendert am: 20.11.2010 23:16 |
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Habe mir heute beim Lernen für die AP die gleiche Frage gestellt und bin zu keiner Lösung gekommen.
Ich nehme also das Guthaben mit Endsaldo des Vortages und den WP-Kurs vom Todestag? Unabhängig davon, ob das jetzt der Anfangs- oder Endsaldo ist!? Hauptsache der Kurs vom Todestag?
Danke schonmal für die Hilfe (auch wenn der Thread ja schon ein bisschen älter ist) |
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Verfasst am: 20.11.2010 23:28 |
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Es ist egal welchen Wert du nimmst. Die IHK erkennt beides an.
Nimm einfach bei allen Dingen die Endsalden des Vortodestages, dann bekommst du volle Punktzahl. |
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Verfasst am: 20.11.2010 23:31 |
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Das ist also bisher immer so durchgegangen?
Ok, danke für die schnelle Antwort :) |
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Verfasst am: 20.11.2010 23:37 |
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Ja, beides wird anerkannt. Ganz richtig ist es jedoch, wenn man bei allen Guthaben außer Wertpapieren die Endsalden des Vortodestages nimmt und bei Wertpapieren den Kurswert des Todestages.. |
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Verfasst am: 20.11.2010 23:41 |
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Welchen Kurs vom Todestag ich dann nehmen müsste, ist aber nicht genau festgelegt oder?
Sinn würde es ja machen, wenn es dann der Endkurs vom Todestag wäre. |
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Verfasst am: 21.11.2010 01:18 |
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Es werden nicht mehrere Kurse eines Tages angegeben. Den Kurswert vom Todestag musst du dann nehmen. |
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