Sparerpauschbetrag |
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Verfasst am: 15.11.2010 09:43 |
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Wie hoch die der Sparerpauschbetrag (Freistellungsauftrag)
Wenn Kontoinhaber verheiratet ist und unabhängig vom Ehepartner ein FSA einreicht, also in Einzelveranlagung geht?
Bsp. Kontoinhaber (Mann) hat eigenes Konto mit größerer Einlage als Kontoinhaber (Frau).
Mann möchte statt 801 Euro , 1602 Euro einreichen.
Kann er das machen? Muss das Konto ein Gemeinschaftskonto sein?
Wie ist es in der Praxis machbar? |
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Verfasst am: 15.11.2010 12:50 |
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Die Eheleute haben einen gemeinsamen FSTA von 1602 EUR. Wie sie den verteilen, ist ihnen selbst überlassen. Ob nun die Anlagen auf Frau alleine, Mann alleine oder auf beide gemeinsam laufen. Wenn also die gesamten 1602 EUR bei einer Bank gestellt werden, wo z.B. nur der Mann Kontoinhaber ist, dann ist das auch egal, solange die Frau den FSTA mit unterschreibt.
lg Schnaddi |
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Verfasst am: 15.11.2010 14:47 - Geaendert am: 15.11.2010 14:48 |
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Nicht ganz korrekt. Wenn beide getrennt veranlagt sind, kann jeder nur 801€ haben.
Um die 1602€ als Ehepaar zu erhalten, muss das Ehepaar zusammen veranlagt sein.
Dabei ist es egal, bei welcher Bank und ob es ein Einzel- oder Gemeinschaftskonto ist.
Und man kann nicht einfach in Einzelveranlagung gehen, Basti.
Das muss vorher festgelegt werden. Bei gemeinsamer Veranlagung müssen beide Ehepartner immer unterschreiben. Es gibt davon keine Ausnahme. |
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