Betreuung |
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Verfasst am: 17.11.2010 20:42 |
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Hallo zusammen!
Ich hab da beim Lernen ein kleines Problem..
Früher war es ja so, dass der Betreuer nur über ein Guthaben vom Betreuten von 3000,00 Eur verfügen durfte..
Jetzt soll diese Grenze aber weggefallen sein.
Hat da jemand eine Ahnung wie die neue Regelung ist?? |
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Verfasst am: 17.11.2010 20:44 - Geaendert am: 17.11.2010 20:45 |
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Der Betreuer kann unbegrenzt über das Girokontoguthaben verfügen.
Kredite und Wertpapierkäufe nach wie vor nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichtes. |
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Verfasst am: 18.11.2010 08:43 |
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Den überschüssigen Betrag auf GK der zum Lebensunterhalt nicht benötigt wird, hat der Betreuer verzinslich und mündelsicher anzulegen. |
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