Berechnung des pfändbaren Teils |
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Verfasst am: 20.11.2010 12:58 |
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Habe hier eine Aufgabe und komme einfach patu nicht auf die Lösung :-(
Bruttolohn 3.180€
Abzüge 1.240€
Nettolohn 1.490€
Man soll den pfändbaren Betrag berechnen und laut Lösung kommt 668,39€ raus.
Ich habe allerdings 353,39€ raus, und weiß mal wieder nicht wie man darauf kommen soll *help*
So habe ich gerechnet:
1.490-985,15=504,85€*7/10=353,39€
Danke scohn mal |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:16 |
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(1.940-985,15) 7/10 =668,40 € |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:19 |
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Hm danke Ihnen,
in der Aufgabe ist dann ein Fehler weil dort steht als Nettolohn 1.490€ *:(*
Aber also vom Prinzip doch richtig geuwsst wie mane s rechnet dankeee! |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:20 |
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Bruttolohn 3.180€
./. Abzüge 1.240€
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Nettolohn 1.940€ |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:24 |
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wie kommst du denn auf diese 7/10? |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:32 - Geaendert am: 20.11.2010 13:36 |
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Der Betrag, der 985,15 € überschreitet, ist zu 30 % nicht pfändbar.
In der Prüfung war folgender Text beigefügt:
Ein Arbeitseinkommen ist unpfändbar nach § 850c ZPO, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 989,15 Euro monatlich beträgt. Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es ... nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehntel. |
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Verfasst am: 20.11.2010 13:51 |
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Ja, hab aber gar nicht mehr geprüft, sondern bin davon ausgegangen das der Nettolohn richtig angegeben ist...und der war aber so angegben wie es oben geschriben habe mit 1.490€...danek schön |
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