Legitimationsprüfung |
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Verfasst am: 22.11.2010 11:35 |
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reicht bei einer Partnerschaft dals Legiprüfung der Ausweis eines Partners+ begl. Auszug aus dem Partnerschaftsregister aus?
Dachte immer, dass sich auf alle Fälle beide legitimieren müssen. |
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Verfasst am: 22.11.2010 11:36 |
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Nee is einzelvertretung |
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Verfasst am: 22.11.2010 11:39 |
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demnach reicht es überall, wo ne Einzelvertretung ist, dass sich einer legitimiert...zb. auch OHG? |
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Verfasst am: 22.11.2010 12:35 |
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Legitmieren muss man den/die vertretungsberechtigten Antragsteller sowie alle Bevollmächtigten;
bei der Partnerschaft ist die gesetzliche Regelung Einzelvertretung durch die Partner, ansonst ggf. Eintragungen im Register beachten (Spalte Rechtsverhältnisse) oder Angaben in einer Aufgabe. |
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Verfasst am: 22.11.2010 12:41 |
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das heißt nun was genau?^^
weil, wenn ich davon ausgehe, dass ja beide partner auch gleichzeitig bevollmächtigt sind, dann müssten sich ja auch beide legitimieren, oder hab ich das falsch verstanden? weil wenn es so ist, geh ich dann erstmal davon aus (wenn nichts anderes gegeben ist), dass nur der bei mir erscheinende partner legitimiert werden muss? |
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