FSA bei Tod eines Kontoinhabers |
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Verfasst am: 22.11.2010 18:37 |
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Hallo,
stimmt diese Aussage?
- Mit dem Ehepartner zusammen erteilte und allein vom Verstorbenen erteilte FSA verlieren ihre Gültigkeit. Nur FSA allein vom Überlebenden erteilt bleiben bis zum Jahresende bestehen.
- Zinsertärge, die nach dem Tod gutgeschrieben werden sind von den Erben zu versteuern
Ist die Regel, dass Bestattungskosten überwiesen werden noch aktuell?
Und dass, der Verstorbene für 1 Monat weiterhin Unterhalt zahlen muss --> also die Bank z.B. der Frau für 1 Monat Haushaltskosten auszahlen darf??
Müssen wir das überhaupt alles so genau wissen? |
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Verfasst am: 22.11.2010 22:42 |
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"Müssen wir das überhaupt alles so genau wissen? "
wie sagte mein Mathelehrer in 8. Klasse noch gleich auf diese Frage:
Stell dir vor du sitzt mit einem heißen Feger in der Abenddämmerung allein am Meer. Du bist kurz davor sie vollends zu erobern und dann stellt sie diese Frage:
stimmt diese Aussage?
- Mit dem Ehepartner zusammen erteilte und allein ....
Wenn du da nicht punkten kannst hast du einfach versch***. So viel zu der Frage, ob man das alles so genau wissen muss.
"- Mit dem Ehepartner zusammen erteilte und allein vom Verstorbenen erteilte FSA verlieren ihre Gültigkeit. Nur FSA allein vom Überlebenden erteilt bleiben bis zum Jahresende bestehen."
Da nach dem Tod die Erben Gläubiger der Kapitalerträge werden ist ein gemeinsamer FSA nicht mehr gültig. Die Aussage ist also richtig.
"- Zinsertärge, die nach dem Tod gutgeschrieben werden sind von den Erben zu versteuern"
richtig, mit dem Tod endet die Steuerpflicht des Erblassten.
"Ist die Regel, dass Bestattungskosten überwiesen werden noch aktuell?
Und dass, der Verstorbene für 1 Monat weiterhin Unterhalt zahlen muss --> also die Bank z.B. der Frau für 1 Monat Haushaltskosten auszahlen darf??"
nicht meine Baustelle |
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Verfasst am: 22.11.2010 22:52 |
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->Ist die Regel, dass Bestattungskosten überwiesen werden noch aktuell?
Ja, das KI ist dazu aber nicht verpflichtet. Aus Kulanz wird es aber in der Regel ausgeführt. Die Erben müssen allerdings die originale Rechnung vorlegen. Das KI kann dann ausnahmsweise die Überweisung auch vom Sparkonto aus ausführen.
->Und dass, der Verstorbene für 1 Monat weiterhin Unterhalt zahlen muss --> also die Bank z.B. der Frau für 1 Monat Haushaltskosten auszahlen darf??"
Das stimmt soweit ich weiß auch, wenn den Hinterbliebenen keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen. Die Zahlungsempfänger müssen jedenfalls bei Auszahlung eine Haftungserklärung unterschreiben |
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Verfasst am: 22.11.2010 22:53 |
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Es ist problematisch. Generell muss Unterhalt innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Erbfalls bezahlt werden an Familienmitglieder, die keine eigenen Einkünfte haben und im Haushalt der verstorbenen Person leben. |
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