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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Schufaauskunft vom Bevollmächtigten?
 
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2011 12:13
Ich stoße neuerdings immer wieder darauf, dass einzelne Bank die Erteilung einer Kontenvollmacht von der Einholung einer positiven Schufaauskunft über den Bevollmächtigten abhängig machen wollen.

Kennt Ihr so was auch?

Ich halte das eigentlich für eine Posse aus Absurdistan...
VOBA-banker-bkh
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2011 19:00
Eine Kontovollmacht steht eigentlich in keinerweise in Beziehung mit der Kreditwürdigkeit des Bevollmächtigten. Sollte also eigentlich nicht eingeholt werden.
NadNut2903
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2011 19:07
Hey,

sowas habe ich auch noch nicht gehört.
Bei Bevollmächtigten fragen wir (bisher) nicht die Schufa ab.

LG
german_girl
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.05.2011 15:41
Hallo!
Mein Freund hatte mal ein Konto bei der DKB, auf dem ich Vollmacht bekommen sollte. Die räumen z.B. auch nur Vollmachten ein, wenn eine positive Schufa-Auskunft des Bevollmächtigten vorliegt. Mich selbst hat das gestört, weil ich das aus meiner Praxis bei der Sparkasse so auch nicht kannte.
Als Grund für die Schufa-Auskunft kann ich mir nur vorstellen, dass die sich absichern wollen, da ja auch Bevollmächtigte das Konto beispielsweise überziehen können.
Viele Grüße!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2011 00:14
Die Frage ist halt, ist das ein Ansinnen der Bank, welches rechtlichen Schutzes bedarf, so dass sie damit vor Gericht bestehen kann, oder ist das nur so ein übliches Bank-Larifari, was man gerne akzeptiert hätte aber eigentlich völlig uninterresant ist.
Ich werds erfahren, der Ombudsmann wirds erklären, es sei denn, die Bank verzichtet plötzlich auf ihre eigenwilligen Formulare im Einzelfall. Rechne mit letzterem....denn dann
kann die Bank das Gesicht wahren.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.05.2011 17:33
Mir ist es auch unbekannt, dass bei Bevollmächtigten eine Schufaabfrage erfolgt. Man kann die Banken zwar ein wenig verstehen, aber letzendlich haftet der Kontoinhaber.
Man sollte eigentlich davon ausgehen ,dass ein Kontoinhaber vollkommene Kontrolle und Übersicht über seine Finanzen und Konten hat. Leider ist das in der Praxis oft nicht der Fall.
 

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