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Forenübersicht >> Kontoführung

Meldung nach GWG - EILT!!!
 
-enie-
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.05.2011 13:04
Wo liegen die Betragsgrenzen, ab denen bei Transaktionen eine Meldung laut GWG erfolgen muss?
Stimmen hier 15.000 ,-- bei Transaktionen und bei Sortengeschäften 2.500,--?

Gibt es einen Unterschied, ob die Transaktionen von Kunden oder von Nichtkunden durchgeführt werden?
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 13:22
Beträge wie du sagst:

Überweisungen ab 15.000€ (oder mehrere kleine Beträge die scheinbar im Zusammenhang stehen und mehr als 15.000 ausmachen --> Smurfing)
Sortenan-und verkauf ab 2.500. und bei Bareinzahlungen auf ein Fremdkonto ab 1.000€

Das gilt für Nichtkunden.
Die eigenen Kunden hat man ja bereits bei Kontoeröffnung legitimiert (§154 AO).
-enie-
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 02.05.2011 14:40
Okay, aber eine Frage noch zu den Kunden:
In einer Prüfungsvorbereitungsaufgabe kam bei den geschlossenen auch die Frage, welcher der genannten Fälle lt- GWG identifiziert werden muss. Die richtige Antwort war hier: "Ein Kunde zahlt aus einem Autoverkauf 20.000,-- EUR auf sein Sparkonto ein"
Wieso ist das dann richtig?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 14:51 - Geaendert am: 02.05.2011 14:53
Hesse du hast da was verwechselt.
Die Meldepflicht gilt für Bareinzahlungen ab 15 000€ und nicht für Überweisungen.

Wäre ja total schwachsinnig. Lediglich Auslandsüberweisungen müssen ab 12 500€ gemeldet werden ans Außenwirtschaftsministerium vom Kunden, nicht von der Bank!

Selbst eigene Kunden müssen ab 15 000€ identifiziert werden, es sei denn, man erfasst den Kunden als regelmäßigen Bareinzahler.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 19:22
Also ist zittiere mal den Grill (43. Auflage, Seite 77)

"Außerdem besteht eine Identifizierungspflicht , wenn ein Nichtkunde eine Transaktion im Werte von 15.000 Euro oder mehr vornimmt."

Transaktionen sind für mich Überweisungen.
Bei Bareinzahlungen von Kunden identifizieren wir bzw. fragen nach, wenn es zu ungewöhnlichen Einzahlungen kommt.
Beispiel ein Hartz IV Empfänger zahlt auf einmal jede Woche 2.000€ auf sein Konto ein.

Noch zur Unterstützung §3 GWG Absatz 2 Satz 2:
"2. im Falle der Durchführung einer außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Transaktion im Wert von 15.000 € oder mehr; dies gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden, die zusammen einen Betrag im Wert von 15.000 € oder mehr ausmachen, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass zwischen ihnen eine Verbindung besteht, "
(Quelle: http://www.grundmann-norderstedt.de/gfb1gwg.htm)
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 19:38 - Geaendert am: 02.05.2011 19:45
Nope, Überweisungen ist falsch!

Da gibts keine Diskussion. Die Transaktionen beziehen sich ausschließlich auf Bareinzahlungen. Wenn du mir nicht glaubst, lies den entsprechenden GWG Paragraphen.

Ps: Lies dir doch mal deine Antwort durch. Das ist Unsinn, da du den Kunden bei der Kontoeröffnung identifiziert hast und somit ganz genau weißt, auf welche Rechnung er handelt.

Zudem, wie soll ein Nichtkunde eine Überweisung durchführen? Das ist noch mal total unlogisch und gar nicht möglich.

Leute, denkt einfach mal nach, bevor ihr etwas postet ,was komplett falsch ist. Damit verunsichert ihr die Leute, die es nicht wissen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 19:42
Richtig, zumal Überweisungen einfacher nachzuvollziehen sind, als Bareinzahlungen. Ab welcher Stelle es sich dann um kontrollpflichtige Vorgänge handelt, ist sicher nicht immer leicht. Ein H4 Empfänger, der jede Woche 2.000 € einzahlt, macht sich nach ner bestimmten Zeit sicherlich verdächtig. Wenn es sich um Schwarzarbeit handelt, weiss ich nicht, ob die Bank den Behörden einen Tipp geben kann oder aufgrund des Bankgeheimnisses zum Schweigen gezwungen ist.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 19:44
§ 1 Absatz 4 GWG:

4) Transaktion im Sinne dieses Gesetzes ist jede Handlung, die eine Geldbewegung oder eine sonstige Vermögensverschiebung bezweckt oder bewirkt.

Kannst mir nicht erzählen das dies nicht auf Überweisungen zutrifft. Gut mag auch auf Bareinzahlungen zutreffen. aber definitv auch auf Überweisungen.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 19:47
NEIN! Lies deinen Kommentar nochmal durch. Er ergibt keinen Sinn!!

Ein NICHTKUNDE kann keine Überweisung durchführen und bei Bestandskunden entfällt die Identifizierung bei Inlandsüberweisungen, da man schon bei der Kontoeröffnung alles geregelt hat!

Sowas lernt man am 1. Tag in der Bank.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 19:50
Ich selbst war schon bei Barüberweisungen (nenne ich einfach mal so) dabei. Und da hat ein Nichtkunde der DeuBa an die BuBa überweisen.
Dafür sind die CPD Konten da.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2011 19:54 - Geaendert am: 02.05.2011 20:00
Aha, was habe ich denn beschrieben? Das ist Bargeld! Es wird Bargeld auf ein Konto eingezahlt, deswegen!
Eine Überweisung von Kunden A nach Kunden B ist lediglich Buchgeld, und man identifiziert die betroffenen Personen bei der Kontoeröffnung, somit totaler Humbug dies nochmal ab bestimmten Beträgen zu tun.
Lediglich bei Bargeld weiß man nicht, wer es einzahlt, deswegen ab 15 000€ Identifizierung.

Da muss man ab 1000€ GWG-Identifizierung machen, wenn auf ein fremdes Konto einzahlt.

Hast du denn schon mal jemanden identifiziert bei einer Überweisung ab 15 000€? NEIN. Gerade nicht bei der Deuba, da wir lediglich Überweisungen ab 2500€ durch eine zweite Person freigeben müssen.

Da ploppt kein GWG-Fenster auf.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2011 19:59 - Geaendert am: 02.05.2011 20:00
Gut da habe ich mir ein derbes Eigentor geschossen mit der Antwort eben.

Ich lass mich gerne belehren, auch wenn es diesmal lange gedauert hat, und glaube dir und werde die Überweisungen aus meinen Gedächtnis löschen.


Edit: ich war nur bei der Einzahlung dabei. muss ja nicht heißen das ich bei der deuba bin.
 

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