Geldwäschegesetz |
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Verfasst am: 12.09.2011 17:23 |
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Hallo,
ein Mann, der vor 2 Wochen ein Girokonto eröffnet hat, möchte 30T€ auf sein Girokonto einzahlen. Er wurde bei der Girokontoeröffnung bereits legitimiert und ist auch der wirtschaftlich Berechtigte des Geldes. Muss eine Identifizierung nach GWG vorgenommen werden?
Oder reicht es, wenn man z.B. auf dem Einzahlbeleg vermerkt persönlich bekannt und bereits legitimiert?
Danke für Eure Hilfe |
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Verfasst am: 12.09.2011 23:47 |
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Ich weiß noch, dass man einen regelmäßigen Einzahler im System erfassen kann, sodass keine neue Identifizierung per amtlichen Lichtbildausweis mehr erfolgen muss. |
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Verfasst am: 13.09.2011 11:14 |
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Ich würd ihn auf jeden Fall identifizieren. Dieses "persönlich Bekannt" finde ich außerdem höhst bedenklich, weil man ja nie weiss, was derjenige vorhat und wenn ich dann sage "ist ok, weil persönlich bekannt" und dann passiert irgendwas, bin ich doch zuerst der Dumme. |
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