Bundesanleihen |
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Verfasst am: 13.10.2011 18:03 |
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In einem Buch steht dass eine vorzeitige Rückgabe ausgeschlossen ist, und in einem anderen Buch steht, dass sie an der Börse vorzeitig verkauft werden können, was ist denn nun richtig? |
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Verfasst am: 13.10.2011 18:41 |
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Beides ist korrekt! Eine vorzeitige Rückgabe an den Bund ist nicht möglich, dass ist mit der vorzeitigen rückgabe gemeint. Aber an der Börse kann die Bundesanleihe täglich gehandelt werden. |
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Verfasst am: 15.10.2011 17:35 - Geaendert am: 15.10.2011 17:36 |
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Wobei ihr bei den Bundesschatzbriefen darauf achten müsst, dass die nicht an der Börse gehandelt werden und eine Rückgabe an den Emittenten erst nach Ablauf eines Jahres möglich ist und pro 30 Zinstage nur 5000 Euro. |
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Verfasst am: 15.10.2011 17:39 |
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Zusammenfassung:
Bundesschatzbriefe sind keine Bundesanleihen, sondern Bundeswertrechte.
Bundesanleihen kann man zwar nicht an den Bund zurückgeben, aber über die Börse verkaufen.
Bundesschatzbriefe kann man nach dem 1. Laufzeitjahr zurückgeben, und zwar 5.000 € je Gläubigier und 30 Zinstagen. Ein Börsenverkauf ist nicht möglich. |
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