Betreuung ohne EV |
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Verfasst am: 13.10.2011 18:15 |
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Hi Leute,
brauche mal eure kompetente Hilfe!
Eine Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt ist ja durchaus noch voll geschäftsfähig. Im Internet und in sämtlichen Lehrbüchern steht, dass ein Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt für eine Kreditaufnahme die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht benötigt. Worin ist dieser Sachverhalt begründet? |
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Verfasst am: 13.10.2011 19:36 |
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In welchem Buch steht das? In den Büchern, die ich habe, Grill + Kompatkwissen Bankbetriebslehre steht lediglich drin, dass der Betreuer für eine Kreditaufnahme die Zustimmung des Betreuungsgerichts braucht.
Ein Betreuter kann einen Kredit alleine aufnehmen, ohne Zustimmung des Gerichts, wenn kein EV vorliegt. Ob eine Bank das macht, ist eine andere Sache. |
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Verfasst am: 14.10.2011 18:14 |
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Ich denke auch da wurden Betreuer und Betreuter durcheinander geworfen.
Der Betreute kann, da voll geschäftsfähig, der Betreuer im Rahmen des § 1822 Nr. 8 BGB mit Zustimmung des Betreuungsgerichts. |
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