Finanzamtsmeldung im Todesfall |
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Verfasst am: 15.11.2011 14:57 |
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es geht um die Prüfung Sommer 2006
der Kunde ist am 03.05. verstorben!
man soll den wert des Depots berechnen, der gemeldet wurde.
es wurden die werte vom 02.05 genommen, die sind doch nur bei Einlagen zu nehmen, für Wertpapiere nimmt man doch den Todestag, oder etwa doch nicht?
als Anmerkung. "Kurse zum Buchungsschluss"
Bitte um Hilfe! |
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Verfasst am: 15.11.2011 15:06 |
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Ich spreche hier aus der Praxis:
Wir, und die Banken hier im Umkreis, nehmen den Stand zum Todestag. Bedeutet es wird der Schlusskurs vom Vortag zugrunde gelegt. |
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Verfasst am: 15.11.2011 17:13 |
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Für die Einlagen habe ich es auch so gelernt, nur für Wertpapiere halt nicht.
Leider ist für die Abschlussprüfung die Praxis nicht immer die richtige Antwort |
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Verfasst am: 15.11.2011 17:16 |
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Ich glaube die Antwort steckt schon in deiner Anmerkung, denn die Kurse zum Buchungsschluss sind ja die Anfangsbestände zum Todestag.
Das also die Kurse zum Buchungsschluss vom 02.05. genommen wurden ist also meiner Meinung nach richtig. |
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Verfasst am: 15.11.2011 17:39 |
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edit:
Meine Auszubildenden haben das in der Berufsschultheorie auch so gelernt. |
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