Erbschaftssteuermeldung |
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Verfasst am: 21.11.2011 11:12 |
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Hallo.
Ich brächte mal ne nützliche Info wo ich nachschauen kann ab welchen Betrag man zum jetzigen Zeitpunkt die Erbschaftssteuermeldung machen muss. Bin recht verrwirrt :) da ich keine verlässliche Quelle finde aus der hervor geht ob es nun 5000 € oder 2500 € sind. Wäre um einen nützlichen Link o.ä sehr dankbar. |
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Verfasst am: 21.11.2011 11:26 |
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Es sind die 5000 EUR ... mehr brauchste doch gar nicht zu wissen. |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:34 |
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Bei der Erbschaftssteuermeldung musst du beachten, dass du eine Meldung vornehmen musst, wenn der Abschlusssaldo einen Tag vor dem Todestag 5.000€ übersteigt und/ oder ein Schließfach vorhanden ist. Das KI muss die Meldung spätestens einen Monat nach Bekanntwerden des Todes des Kontoinhabers die Erbschaftssteuermeldung vorgenommen haben. |
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Verfasst am: 23.11.2013 14:28 |
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ein monat sind dann 30 tage? |
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Verfasst am: 28.03.2015 18:25 |
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Was ist wenn ein Schließfach vorhanden ist sowie das Guthaben mit bsp 3400 Euro(unter 5000)
Muss dann das Guthaben auch gemeldet werden? |
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Verfasst am: 29.03.2015 13:04 |
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Nein, es wird dann nur das Bestehen des Schließfaches gemeldet. |
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Verfasst am: 29.03.2015 15:16 |
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Sehe ich anders wie mein Vorposter, denn ab einer Summe von 5000€ müssten alle bei der Bank unterhaltenen Konten gemeldet werden. Sobald ein Schließfach vorhanden ist muss, meines Wissens nach, automatisch gemeldet werden, da unklar ist welches Guthaben in diesem Fall bei der Bank genau vorhanden ist. |
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Verfasst am: 29.03.2015 22:59 |
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Danke,denn genau dies dachte ich mir auch ;)
Weil es könnte ja sein,dass im Schließfach 3500 Euro beispielsweise sind und dann wären über 5000 E insgesamt vorhanden :) |
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Verfasst am: 31.03.2015 15:36 - Geaendert am: 31.03.2015 15:39 |
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Lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig.
Beim Tod eines Kunden ist das Kreditinstitut zu einer Meldung gegenüber der Erbschaftssteuerstelle innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todes verpflichtet, wenn
• der Gesamtwert aller Guthaben und sonstiger Werte zu Beginn des Todestages 5.000 EUR übersteigt und/oder
• ein Schließfach vorhanden ist.
Für die Mitteilungspflicht an die Erbschaftsteuerstelle sind die absolut vorhandenen Konto- und Depotguthaben ausschlaggebend. Diese dürfen nicht mit beanspruchten Krediten verrechnet werden. |
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Verfasst am: 31.03.2015 18:20 |
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Hm...Eure Antworten klingen für mich auch sehr schlüssig, aber ich habe das in der Schule anders gelernt. Habt ihr da auch eine konkrete Quelle für oder ist das eher euer Bauchgefühl? :) |
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Verfasst am: 01.04.2015 00:38 |
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Prüfungsaufgabe Winter 2015. Aufgabe 3. Es war ein Schließfach sowie eine Kontoguthaben von etwas mehr als 4900 Euro(spar und giro) vorhanden.Dennoch war die korrekte Antwort:
Es muss das Schließfach sowie das Guthaben auf beiden Konten gemeldet werden. ;) |
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Verfasst am: 01.04.2015 17:01 |
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Okay, eine Prüfungsaufgabe ist für mich eine sichere Quelle :D Vielen Dank! |
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