Überweisungsfristen Prüfung 2012 |
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Verfasst am: 25.04.2012 10:43 |
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Hallo zusammen :)
Die Prüfung Sommer 2012 steht bald an und ich frage mich welche Überweisungfristen hier gelten und wie diese genau geregelt sind.
Kann evtl. jemand kurz aufschreibe welche Fristen hinsichtlich der Überweisungen (normale Inlandsüberweisung, Auslandsüberweisung) gelten ? Danke :) |
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Verfasst am: 27.04.2012 16:16 |
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Das regelt Paragraph § 675s des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge). |
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Verfasst am: 27.04.2012 16:19 - Geaendert am: 27.04.2012 16:20 |
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§ 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht; bis zum 1. Januar 2012 können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von bis zu drei Geschäftstagen vereinbaren. Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Zahlungsdienstleister eine Frist von maximal vier Geschäftstagen vereinbaren. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge können die Fristen nach Satz 1 um einen weiteren Geschäftstag verlängert werden. |
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Verfasst am: 24.09.2012 18:09 |
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Hallo,
wie sind den jetzt die neuen Fristen
1 Tage für beleglos
und 2 für beleghaft stimmt dies? |
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Verfasst am: 25.09.2012 11:24 |
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Jo,
1Tag für beleglose und 2 Tage für beleghafte.
---> höchstens ;-) |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:15 |
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Und für die SEPA Überweisungen gilt auch die Frist von einem Geschäftstag. |
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Verfasst am: 25.09.2012 20:11 |
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aber auch bei sepa wieder 1 bzw max 2 bei beleglos? |
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Verfasst am: 26.09.2012 10:39 |
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Bei uns in der Bank kann man die SEPA Überweisungen nur beleghaft einreichen, also auch Beleghaft einen Geschäftstag |
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